Am Montag, 15. Dezember 2025, begann vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Mainz (große Strafkammer) ein umfangreicher Strafprozess wegen eines Verbrechens nach § 29a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Die Hauptverhandlung startete um 09:30 Uhr im Saal 201. Bereits jetzt ist klar: Das Verfahren wird sich über mehrere Wochen erstrecken. Fortsetzungstermine sind bis Anfang Februar 2026 angesetzt.
Sechs Angeklagte im Alter zwischen 24 und 37 Jahren
Die Staatsanwaltschaft wirft sechs Angeklagten im Alter von 24 bis 37 Jahren vor, im Zeitraum von Anfang Juni 2024 bis Ende Februar 2025 gemeinschaftlich und als Mitglieder einer Bande mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich unter anderem in Mainz, Wiesbaden, Gau-Algesheim sowie an weiteren Orten ereignet haben.
Verkauf über Chatgruppen und Paketversand
Nach den Ermittlungen sollen die Angeklagten arbeitsteilig vorgegangen sein. Über verschiedene Chatgruppen boten sie demnach Drogen wie Kokain, Ecstasy, Crystal Meth, MDMA, Heroin sowie Cannabisprodukte zum Verkauf an.
Der Austausch von Kaufpreis und Ware soll anschließend entweder persönlich oder über Postpaketsendungen erfolgt sein. Dabei nutzten die Beschuldigten nach Angaben der Staatsanwaltschaft insbesondere Packstationen, um ihre Geschäfte abzuwickeln.
Drogenlager in Bunkerwohnung und bei Mittätern
Die Lagerung der Betäubungsmittel und Cannabisprodukte erfolgte laut Anklage unter anderem in einer sogenannten Bunkerwohnung in Wiesbaden. Weitere Mengen sollen bei gesondert verfolgten Personen in Mainz sowie im Raum Alzey aufbewahrt worden sein.
Im Zuge der Ermittlungen stellten Polizeibeamte einen Teil der für den Handel bestimmten Substanzen sicher und beschlagnahmten diese.
Verkauf an verdeckten Ermittler
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Anklage, dass die Gruppierung Betäubungsmittel und Cannabis auch an einen verdeckten Ermittler verkauft und übergeben haben soll. Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die unter einer falschen Identität agieren, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Ihre wahre Identität bleibt in der Regel auch im späteren Strafverfahren geheim.
Bargeld, Kryptowährung und mutmaßliche Erlöse
Neben den Drogenfunden stellten die Ermittler rund 150.000 Euro Bargeld sicher. Dieses Geld soll aus Betäubungsmittelgeschäften beziehungsweise aus dem Handel mit Cannabisprodukten stammen.
Einem der Angeklagten wird zudem vorgeworfen, Erlöse aus Drogengeschäften über Kryptowährungen erhalten zu haben.
Umfangreiche Beweisaufnahme erwartet
Angesichts der Vielzahl der Tatvorwürfe, der sichergestellten Beweismittel und der geplanten Verhandlungstage ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Das Gericht hat bislang Termine bis zum 3. Februar 2026 angesetzt.
Ob der Prozess planmäßig abgeschlossen werden kann oder weitere Fortsetzungstermine notwendig werden, bleibt abzuwarten.
Artikelempfehlung: Razzia in Mainz-Gonsenheim von Zoll und Polizei





