Am Dienstag, den 2. Dezember 2025, beginnt vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Mainz (Saal 201) der Prozess gegen einen 36-jährigen Mann aus Alzey, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Die Anklage wirft ihm vor, Ende August 2023 einen Ex-Ehemann seiner Lebenspartnerin schwer verletzt zu haben. Die Verhandlung ist für mehrere Tage im Dezember angesetzt, um alle Beweise und Zeugenaussagen umfassend zu prüfen. Damit plant die Strafkammer eine umfangreiche Beweisaufnahme.
Eskalation am Bahnhof von Alzey
Laut Anklageschrift hatte sich der Angeklagte mit dem Ex-Ehemann seiner Lebenspartnerin zu einer Aussprache am Bahnhof in Alzey verabredet. Was als Gespräch geplant war, eskalierte nach Angaben der Staatsanwaltschaft schnell zu einem körperlichen Streit. Während der Auseinandersetzung soll der 36-Jährige ein Küchenmesser gezogen und mehrfach in Richtung Oberkörper des Geschädigten gestochen haben. Der Mann sei zu Boden gegangen, woraufhin der Angeklagte mehrfach gegen das Bein getreten haben soll. Anschließend habe er die Tatörtlichkeit mit seinem Fahrzeug verlassen.
Messerstiche in Richtung Oberkörper
Im Verlauf des Streits soll der Angeklagte ein mitgeführtes Küchenmesser gezogen und mehrfach in Richtung des Oberkörpers des anderen Mannes gestochen haben. Als der Geschädigte zu Boden gegangen sei, soll der Angeklagte ihn zusätzlich gegen das Bein getreten haben und anschließend mit seinem Fahrzeug geflüchtet sein.
Verletzungen des Geschädigten laut Anklage schwerwiegend
Der Zeuge soll bei dem Vorfall mehrere erhebliche Verletzungen erlitten haben, darunter eine tiefe Schnittwunde, eine Einblutung im unteren Lungenbereich, eine Rippenfraktur, eine Oberschenkelfraktur sowie diverse Schnittverletzungen
Die Staatsanwaltschaft Mainz wertet den Vorfall daher als gefährliche Körperverletzung, was eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann, sollte das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen. Eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus.
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