Die Gill UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Ludwig-Richter-Straße 1, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 51992), vertreten durch Geschäftsführerin N. Mosaffa, ist offiziell insolvent.
Am 24. November 2025 um 10:15 Uhr hat das Amtsgericht Mainz das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr bestellt (Jean-Pierre-Jungels-Straße 6, 55126 Mainz, Tel. 06131/948000, Fax 06131/9480050, E-Mail: info@dr-lehr.com).
Was Gläubiger der Gill UG jetzt tun müssen
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt wichtige Fristen in Gang. Gläubiger werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Ansprüche fristgerecht anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen.
1. Anmeldung der Insolvenzforderungen – Frist bis 23. Januar 2026
Alle Gläubiger der Gill UG müssen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter einreichen.
Beizufügen sind:
- Rechnungen
- Verträge
- Urkunden
- weitere Nachweise über die Forderung
Die Anmeldung hat unter Beachtung von § 174 InsO zu erfolgen.
2. Mitteilung bestehender Sicherungsrechte
Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin geltend machen, müssen dies unverzüglich dem Insolvenzverwalter melden. Notwendig sind Angaben zu:
- dem Gegenstand des Sicherungsrechts
- der Art und dem Entstehungsgrund
- der gesicherten Forderung
Wichtig: Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für daraus entstehende Schäden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungsverbot zugunsten der Schuldnerin
Personen oder Unternehmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der Gill UG haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen.
Zahlungen sind ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Insolvenzverfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Der gesetzte Stichtag, der sowohl Berichts- als auch Prüfungstermin entspricht, ist der 24. Februar 2026
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