Während derzeit Tausende Zugvögel auf ihrem Weg in den Süden Rast in Südhessen machen, sorgt ein massives Vogelgrippeauftreten für Alarmstimmung in mehreren Landkreisen. Bei zahlreichen Wildvögeln wurde die Aviäre Influenza nachgewiesen – eine Entwicklung, die den diesjährigen Vogelzug überschattet und schnelle, koordinierte Maßnahmen erforderlich macht.
Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen, hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine umfassende Allgemeinverfügung erlassen
Diese schafft einen klaren Handlungsspielraum für Veterinärämter und örtliche Gefahrenabwehrbehörden, damit betroffene Tiere schnell gefunden, geborgen und untersucht werden können.
Die Verfügung erlaubt den Einsatzkräften, Kadaverbergungen und Nachsuchen in Schutzgebieten ohne vorherige Abstimmung mit den jeweiligen Schutzgebietsverwaltungen durchzuführen. Moderne Drohnentechnik darf dabei unbürokratisch eingesetzt werden, um erkrankte oder verendete Tiere ausfindig zu machen. Zudem haben Jagdausübungsberechtigte nun die Befugnis, schwer erkrankte oder vermutlich infizierte Kraniche und Singschwäne von ihrem Leid zu erlösen, um einer weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken.
Zum Schutz der sensiblen Naturgebiete gelten klare Vorgaben: Wege und Zugänge sollen möglichst nicht verlassen werden, Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf ausgewiesenen Flächen stehen, und alle Bergungsmaßnahmen müssen vor 16 Uhr abgeschlossen sein, um die rastenden Vogelgruppen nicht zu stören. Die Einsätze im Gelände sind strikt auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Für die Zwischenlagerung und den Abtransport verendeter Tiere stehen offizielle Rettungspunkte, Parkplätze und geeignete Wegabschnitte bereit. Dort können Sammelcontainer ohne gesonderte Genehmigungen eingerichtet werden.
Mit diesen Maßnahmen wollen die Behörden eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern und gleichzeitig die empfindlichen Ökosysteme der südhessischen Schutzgebiete bestmöglich schützen.





