Symbolbild Windrad | Foto: Pixabay.de/Dieter444

Nachrichten Mainz: Der Ministerrat Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 4. November dem Gesetzentwurf von Innenminister Michael Ebling zur Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) zugestimmt. Mit dieser Entscheidung ist der Weg frei für die zweite Ausbaustufe des Gesetzes, das die regionale Umsetzung des Windenergieausbaus verbindlich regelt. Ziel ist es, bis Ende 2030 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen – und damit zwei Jahre früher als vom Bund gefordert.

Klare und faire Ziele für alle Regionen

„Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir klare und faire Ziele für alle Regionen“, erklärte Innenminister Michael Ebling. Der Entwurf sieht differenzierte, regionsspezifische Teilflächenziele für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften sowie den Verband Region Rhein-Neckar vor. Jede Region soll bis Ende 2029 einen festgelegten Anteil ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen.

Grundlage der neuen Regelungen bildet eine Flächenpotenzialanalyse des öffentlichen Flächenportals „Erneuerbare Energien“, die aufzeigt, wo Windkraft wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll umgesetzt werden kann. Ebling betonte dabei, dass das Land bewusst auf ein maßvolles Vorgehen setzt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, ohne regionale Interessen zu übergehen.

Mindestziele mit Flexibilität und Solidarität um Landeshauptstadt Mainz

Die im Gesetzentwurf festgelegten Flächenziele sind Mindestvorgaben, die bei Bedarf übertroffen werden dürfen. „Wo mehr möglich ist, sollen die Regionen auch mehr leisten“, so Ebling. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass überzogene Zielwerte den gesellschaftlichen Konsens gefährden. Ein Kernelement des Gesetzes ist der Solidargedanke: Regionen mit Überschussflächen können diese an andere Planungsgemeinschaften abgeben. Dadurch bleibt das Gesamtausbauziel flexibel und realistisch erreichbar.

Ambitionierte Klimaziele mit Rücksicht auf Landschaft und Kommunen

Mit der zweiten Ausbaustufe des LWindGG verknüpft Rheinland-Pfalz ambitionierte Klimaziele mit einer vorausschauenden Flächensteuerung. „Die Energiewende gelingt nur im Schulterschluss mit den Regionen und Kommunen“, sagte Ebling. „Mit der zweiten Ausbaustufe schaffen wir die Voraussetzungen, um die Zielmarke 2030 zu erreichen, sensible Landschaften zu schützen und regionale Fairness zu sichern.“

Landeswindenergiegebietegesetz seit März 2024 in Kraft

Das Landeswindenergiegebietegesetz gilt seit dem 23. März 2024. Bis Ende 2026 müssen die Planungsgemeinschaften 1,4 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen, später kommen weitere 0,8 Prozent hinzu – rund 15.880 Hektar beziehungsweise 22.685 Fußballfelder. Diese Fläche ist größer als das gesamte Stadtgebiet von Mainz.

Rheinland-Pfalz bleibt beim Ausbau der Windenergie Vorreiter

Mit dem neuen Gesetzentwurf unterstreicht Rheinland-Pfalz seine führende Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien. Das Land will den Umbau der Energieversorgung nicht nur beschleunigen, sondern auch gerecht und planbar gestalten. „So leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung in Rheinland-Pfalz“, betonte Ebling abschließend.

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