Das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Mainz-Bingen und in der Stadt Mainz auf, ihre Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen unterzubringen. Ziel der Maßnahme ist es, eine mögliche Ausbreitung der Vogelgrippe (H5N1-Virus) zu verhindern.
Mehrere Fälle des Virus nachgewiesen
Die Empfehlung gilt sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für private Hobbyhaltungen. Der Hintergrund: In den vergangenen Tagen wurden in benachbarten Landkreisen mehrere Fälle des Virus nachgewiesen. Zudem wurde am Freitag in Bingen ein toter Kranich gefunden, der mit Verdacht auf den Vogelgrippe-Erreger an das Landesuntersuchungsamt (LUA) und das Friedrich-Loeffler-Institut übermittelt wurde.
Laut LUA liegt bereits ein positiver Befund vor. Die endgültige Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts steht allerdings noch aus.
Mögliche weitere Maßnahmen bei bestätigtem Virusnachweis
Sollte sich der Verdacht bestätigen, plant das Veterinäramt weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände. Dazu gehören unter anderem:
- die verbindliche Stallpflicht für sämtliches Geflügel
- ein Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen
- sowie strenge Biosicherheitsauflagen für Stallanlagen
Ziel dieser Schritte ist es, eine Einschleppung und Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Bürgerinnen und Bürger sollen tote Vögel melden
Das Veterinäramt bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer tote Zugvögel oder Wassergeflügel findet, sollte dies den zuständigen Verbandsgemeinden oder Stadtverwaltungen melden. Diese kümmern sich um die sichere Bergung und Untersuchung der Tiere.
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