Über das Vermögen der Husic Systemtechnik GmbH mit Sitz am Daimlerring 4 in 65205 Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 34047) wurde am 27. Oktober 2025 um 15:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer A. Husic und E. Husic vertreten. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden dürfen Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam vorgenommen werden.
Insolvenzverwalter der Husic Systemtechnik GmbH
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier von der Kanzlei fluck | von römer | rechtsanwälte, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, bestellt. Die Kanzlei ist unter Telefon 0611 – 732 99 60 oder per E-Mail an info@fluck-vonroemer.de erreichbar.
Das Gericht weist die Schuldner der Antragstellerin darauf hin, dass Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses erfolgen dürfen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Zudem steht dieses Rechtsmittel nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 auch jedem Gläubiger zu, der das Fehlen der internationalen Zuständigkeit des Gerichts rügen möchte.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingelegt und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde ist empfohlen.
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