Unfall A3 – Am Freitagnachmittag kam es auf der Bundesautobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kam. Gegen 15:00 Uhr verlor ein 64-jähriger Fahrer eines Mercedes Benz auf der Autobahn im Bereich Limburg aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug.. Der Wagen touchierte zunächst die Mittelschutzplanke, überquerte anschließend alle drei Fahrspuren und kam schließlich auf dem Standstreifen zum Stehen.
Der Fahrer wurde vor Ort medizinisch versorgt und anschließend mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Für die Landung des Hubschraubers musste die Autobahn für etwa 30 Minuten voll gesperrt werden, wodurch sich kurzfristig ein Rückstau bildete. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei kann ein medizinischer Notfall als Unfallursache nicht ausgeschlossen werden.
Was bedeutet ein medizinischer Notfall als Unfallursache?
Ein medizinischer Notfall als Ursache eines Verkehrsunfalls liegt vor, wenn der Fahrzeugführer aufgrund einer plötzlich eintretenden gesundheitlichen Beeinträchtigung – etwa durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Ohnmacht oder Kreislaufversagen – die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Solche Ereignisse sind in der Regel nicht vorhersehbar und gelten juristisch häufig als unverschuldete Unfallursache.
In diesen Fällen steht die medizinische Betreuung des Betroffenen im Vordergrund, während die polizeilichen Ermittlungen klären, ob eine Erkrankung oder akute gesundheitliche Störung tatsächlich zum Unfall geführt hat.
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