Insolvenzmeldung - Foto: BYC-News
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Über das Vermögen der Cafehaus Cumulus GmbH mit Sitz in der Marcobrunnerstraße 9 in Wiesbaden wurde am 21. Oktober 2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 6025 eingetragen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist S. Groß, weiterer Geschäftsführer J. Grünen.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner von der Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner (Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden) bestellt. Die Kanzlei ist unter der Telefonnummer 0611 / 1504-0 oder per E-Mail an hirner@bcp-wiesbaden.de erreichbar.

Gläubiger aufgefordert, Forderungen anzumelden

Gläubigerinnen und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis spätestens 3. Februar 2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 174 InsO).

Wer über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin verfügt, muss diese dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitteilen. Dabei sind der Gegenstand, die Art, der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung anzugeben. Unterlassene oder verspätete Mitteilungen können Schadensersatzpflichten nach sich ziehen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft haben, sollen nicht mehr an die Cafehaus Cumulus GmbH, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren angeordnet

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO). Der Prüfungstermin ist auf den 24. Februar 2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen verfahrensrelevanten Punkten beim Insolvenzgericht Wiesbaden eingereicht werden.

Hierzu zählen unter anderem Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), zu Zwischenrechnungen (§ 66 Abs. 3 InsO) sowie zur Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO).

Auch Entscheidungen über die mögliche Fortführung oder Stilllegung des Betriebs, über die Veräußerung von Unternehmensvermögen, oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) können im Rahmen dieses Verfahrens getroffen werden.

Einsicht in die Insolvenztabelle

Die Insolvenztabelle sowie die eingereichten Anmeldungsunterlagen werden in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden zur Einsicht bereitliegen. Die Auslegung erfolgt im ersten Drittel des Zeitraums zwischen dem Ende der Anmeldefrist (3. Februar 2026) und dem Prüfungstermin (24. Februar 2026).

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