Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor angeblichen Festgeld-Angeboten, die derzeit über die E-Mail-Adressen „alex.koch@bs51-financial.com“ und „kontakt@bs51-financial.com“ verbreitet werden. Unbekannte Täter geben sich dabei fälschlicherweise als Vertreter der Sparkassen-Finanzgruppe beziehungsweise des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. (DSGV) aus.
Laut der Finanzaufsicht werden über diese Kanäle unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten
Weder die Sparkassen-Finanzgruppe noch der Sparkassen- und Giroverband stehen in irgendeiner Verbindung zu der vermeintlichen „BS51-Financial“. Nach Angaben der BaFin liegt ein klarer Fall von Identitätsdiebstahl vor, bei dem der gute Ruf der Sparkassen offenbar missbraucht wird, um Anleger zu täuschen.
Die Behörde weist darauf hin, dass in Deutschland für das Anbieten von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen grundsätzlich eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher stets prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der Aufsicht zugelassen ist. Entsprechende Informationen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Die Warnung stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMag).
Über die BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Deutschland. Sie hat die Aufgabe, die Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems zu sichern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Finanzanbietern zu schützen. Die BaFin überwacht mehr als 2.500 Banken, rund 700 Versicherungsunternehmen sowie zahlreiche Finanzdienstleister und ist befugt, gegen unzulässige oder betrügerische Geschäftspraktiken vorzugehen.