Rüsselsheim – Über das Vermögen der SaWi Bau GmbH mit Sitz in der Eisenstraße 48a in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 104211) wurde am 9. Oktober 2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Geschäftsführer des Unternehmens ist S. Wintermeyer aus Wiesbaden. Gegenstand des Unternehmens war nach Angaben des Handelsregisters die Durchführung von Trockenbau- und Malerarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Rohbau, Bodenlegerarbeiten, Holz- und Bautenschutz sowie Fugenarbeiten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das zuständige Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB in Wiesbaden. Ihm wurden zunächst lediglich Auskunftsbefugnisse übertragen. Ein allgemeines Verfügungsverbot oder ein Zustimmungsvorbehalt wurden nicht angeordnet.

Die Schuldner des Unternehmens wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die SaWi Bau GmbH sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger sind beschwerdeberechtigt, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung startet sie zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht eingereicht werden und vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben sein. Sie soll begründet werden und den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Dr. Martin Obermüller
Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB
Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 94586426
E-Mail: insolvenz@bop.legal