Insolvenzbenachrichtigungen
Insolvenzbenachrichtigungen - Foto: BYC-News

Über das Vermögen der CD men’s World Sauna GmbH mit Sitz in der Frauenlobstraße 14 in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 42899) ist am 9. Oktober 2025 um 8:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Fluck aus Wiesbaden bestellt.

Insolvenzverwalter und Kontakt

Fluck ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden
Telefon: 0611-7329960
E-Mail: info@ra-fluck.de

Forderungsanmeldungen bis Dezember möglich

Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens 5. Dezember 2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sind Nachweise wie Rechnungen oder sonstige Unterlagen beizufügen.

Zudem müssen Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin geltend machen, diese dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitteilen. Dazu gehören Angaben zum Gegenstand, zur Art und zum Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie zur gesicherten Forderung. Wer eine solche Mitteilung schuldhaft unterlässt, kann für daraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der CD men’s World Sauna GmbH haben, werden darauf hingewiesen, keine Zahlungen mehr an das Unternehmen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren

Das Insolvenzverfahren wird in schriftlicher Form durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO). Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 8. Januar 2026.

Bis zu diesem Datum müssen beim Amtsgericht Mainz eingegangen sein:

  • Widersprüche gegen angemeldete Forderungen

  • Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

  • Vorschläge zur Einsetzung oder Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

Darüber hinaus können Anträge zu weiteren verfahrensrelevanten Punkten gestellt werden, etwa zur Verwertung der Insolvenzmasse, zur Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens, zur Betriebsveräußerung oder zur Beantragung einer Eigenverwaltung (§§ 149–271 InsO).

Einsicht in die Insolvenztabelle

Die Insolvenztabelle und Anmeldungsunterlagen werden im ersten Drittel des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist (5. Dezember 2025) und dem Stichtag (8. Januar 2026) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz zur Einsichtnahme für Beteiligte ausgelegt.

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