Über das Vermögen der Speedfarm Plus GmbH mit Sitz in Saulheim (Am Sörgenlocher Weg 30) ist am 25. September 2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Das Amtsgericht Mainz (HRB 50892) entschied um 14:25 Uhr, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Rechtsanwalt Schiebe als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz (Hindenburgstraße 32) bestellt. Gläubiger und Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Die Speedfarm Plus GmbH wird durch ihren Geschäftsführer H. Oudriss mit Sitz in Raunheim vertreten.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht für die Antragstellerin die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Hintergrund
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Alzey anhängig gemacht. Dort können auch Rechtsmittel eingereicht werden. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erfolgen und rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen.
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