Polizei setzt Taser ein – Am Samstagmorgen, 16. August 2025, gegen 08:00 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Bad Kreuznach über Streitigkeiten vor einer Lokalität in der Viktoriastraße informiert. Beim Eintreffen trafen die Einsatzkräfte auf zwei Männer im Alter von 26 und 27 Jahren, die in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt waren. Nach ersten Erkenntnissen war es bereits zuvor zu einem Körperverletzungsdelikt gekommen, an dem weitere Personen beteiligt gewesen sein sollen.
Widerstand und Taser-Einsatz
Während der polizeilichen Maßnahmen widersetzten sich beide Männer den Anweisungen der Beamten. Ein Polizist erlitt leichte Verletzungen, konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen. Um weitere Angriffe zu unterbinden, setzten die Einsatzkräfte bei dem 26-Jährigen ein Distanz-Elektroimpulsgerät („Taser“) ein.
Ermittlungen eingeleitet
Im Anschluss wurden beide Beteiligten zur Dienststelle gebracht. Einer der Männer wurde in Gewahrsam genommen. Gegen die beiden Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie weiterer Delikte eingeleitet.
Was ist ein Taser?
Ein Taser, offiziell als Distanz-Elektroimpulsgerät bezeichnet, ist ein Einsatzmittel der Polizei, das zur vorübergehenden körperlichen Kontrolle von Personen eingesetzt wird, die sich aggressiv oder gewalttätig verhalten.
Der Taser verschießt zwei kleine, mit Draht verbundene Pfeile (Elektroden), die sich in der Kleidung oder Haut des Betroffenen verankern. Über diese Leitungen wird ein kurzer elektrischer Impuls abgegeben, der die Muskulatur für wenige Sekunden kontrahieren lässt. Die getroffene Person ist in dieser Phase nicht in der Lage, sich gezielt zu bewegen oder weiter anzugreifen.
Das Gerät dient als sogenanntes mittelbares Zwangsmittel und soll eine gefährlichere Eskalation verhindern, etwa den Gebrauch von Schlagstock oder Schusswaffe. Es wird in der Regel erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, wie verbale Ansprache oder körperlicher Zwang, erfolglos geblieben sind.