Insolvenz Symbolbild
Insolvenz Symbolbild

Das Amtsgericht Mainz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PiaggioCenter-Mainz GmbH, mit Sitz in der Flugplatzstraße 31 in Mainz-Finthen, am 5. August 2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit darf das Unternehmen Verfügungen über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter (Kaiserstraße 39, 55116 Mainz) bestellt. Er ist erreichbar unter Tel. 06131/3337960 oder per E-Mail an mail@bgp-insol.de.

Das Unternehmen wird vertreten durch Geschäftsführer P. Roos sowie Gesellschafterin C. Bunn.

Zahlungsaufforderung an Schuldner

Schuldner der PiaggioCenter-Mainz GmbH sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Andernfalls kann eine Zahlung keine schuldbefreiende Wirkung entfalten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann durch die Antragstellerin selbst sowie – bei Geltendmachung fehlender internationaler Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 – auch durch jeden Gläubiger erhoben werden.

Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz (Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz) eingereicht werden. Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, beginnt die Frist nach zwei weiteren Tagen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Beschwerde beim zuständigen Gericht.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Sie ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss den angefochtenen Beschluss sowie den Umfang der Anfechtung bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.