Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 28. Juli 2025 um 16:25 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quint Gastro GmbH & Co. KG eröffnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Hochstraße 11–15 in Bad Kreuznach ist unter dem Namen „Lieferbar“ bekannt. Es ist im Handelsregister unter HRA 20880 eingetragen. Als vertretungsberechtigte Person ist N. Quint eingetragen.
Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von der Kanzlei Dr. Schiebe & Coll. (Fachanwältin für Insolvenzrecht, Dr.-Karl-Aschoff-Straße 14, 55543 Bad Kreuznach) bestellt.
Gegenstand des Unternehmens
Die inzwischen nicht mehr aktive Website lieferbar.online war der zentrale Online-Auftritt der Quint Gastro GmbH & Co. KG, die in Bad Kreuznach unter dem Namen einen Lieferservice für Speisen und Getränke betrieb. Über die Plattform konnten Kundinnen und Kunden Gerichte wie individuell belegte Pizzen, Burger, Pasta, Wraps, Salate und Cocktails bestellen.
Forderungsanmeldungen bis Oktober möglich
Gläubiger des Unternehmens werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich bis spätestens zum 7. Oktober 2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Dabei sind die Anforderungen des § 174 InsO zu beachten.
Zudem müssen Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin geltend machen wollen, diese umgehend und vollständig mitteilen. Die Mitteilung muss Art, Entstehungsgrund, den gesicherten Gegenstand sowie die Höhe der Forderung enthalten. Unterlassene oder verspätete Angaben können eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin
Personen oder Unternehmen mit bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Quint Gastro GmbH & Co. KG dürfen ab sofort nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten (§ 28 Abs. 3 InsO), nicht mehr an das Unternehmen selbst.
Schriftliches Verfahren – Berichtstermin am 30. Oktober 2025
Das Insolvenzverfahren wird ausschließlich schriftlich geführt. Der Berichtstermin, der zugleich den Prüfungsstichtag darstellt, ist auf den 30. Oktober 2025 festgelegt.
Bis zu diesem Termin kann die Forderungstabelle werktags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Widersprüche gegen angemeldete Forderungen können schriftlich eingereicht werden. Diese müssen klar angeben, gegen welche Forderung sich der Widerspruch richtet und ob er sich auf Grund, Betrag oder Rang bezieht.
Wird kein Widerspruch fristgerecht eingereicht, gelten die Forderungen als festgestellt. Eine gesonderte Benachrichtigung über festgestellte Forderungen erfolgt nicht.
Anträge im schriftlichen Verfahren möglich
Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens können auch Anträge auf die Bestellung eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder zu weiteren insolvenzrechtlichen Fragen nach §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207 und 271 InsO bis zum Ablauf der gesetzten Fristen gestellt werden.
Kontakt der Insolvenzverwalterin:
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Dr. Schiebe & Coll.
Dr.-Karl-Aschoff-Straße 14
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 / 20278902-0
E-Mail: badkreuznach@schiebe.de