Insolvenz Bodenheim
Insolvenz

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Römheld & Moelle Eisengießerei GmbH, mit Sitz an der Rheinallee 92 in Mainz, hat das Amtsgericht Mainz am 29. Juli 2025 wichtige Verfahrensschritte eingeleitet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer C. Althausse und R. Riedel, strebt eine Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung an.

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wurde der Gesellschaft eine Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans gesetzt. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung zur wirtschaftlichen Stabilisierung des traditionsreichen Mainzer Betriebs zu erarbeiten.

Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main. Der Sachwalter übernimmt eine überwachende Funktion und soll die Geschäftsführung bei der Fortführung der laufenden Geschäfte kontrollierend begleiten. Die Eisengießerei bleibt somit vorerst handlungsfähig und darf unter Aufsicht weiterhin über ihr Vermögen verfügen.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz einsehbar. Gläubiger und die Antragstellerin selbst haben die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln. Die Beschwerde ist binnen einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Mainz einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erfolgen und ist von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie soll begründet sein und den angefochtenen Beschluss eindeutig benennen.