Gegen die Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH mit Sitz in der Gymnasialstraße 2, 55543 Bad Kreuznach, wurde am 21. Juli 2025 um 11:10 Uhr durch das Amtsgericht Bad Kreuznach ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft darf ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
Insolvenzverwalterin der Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von der Kanzlei Dr. Schiebe u. Coll. in Bad Kreuznach bestellt. Die Kanzlei ist erreichbar unter Tel. 0671/20278902-0 oder per E-Mail an badkreuznach@schiebe.de.
Im Zuge des Verfahrens wurden auch die Schuldner der betroffenen GmbH durch das Gericht dazu aufgefordert, künftige Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung zu erbringen. Grundlage ist § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden.
Rechtsmittel möglich
Gegen die gerichtliche Entscheidung kann die Antragsgegnerin Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Bedingungen – insbesondere bei Zweifeln an der internationalen Zuständigkeit – die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bad Kreuznach einzureichen.
Das Verfahren unterstreicht die schwierige wirtschaftliche Lage des Unternehmens und markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer möglichen Sanierung oder Abwicklung.