Über das Vermögen der Exzellent Dienstleistung 24 GmbH mit Sitz in der Leibnizstraße 66, 55118 Mainz, wurde am 18. Juli 2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 51474 eingetragen. Geschäftsführer ist S. Kaya. Die Exzellent Dienstleistung 24 GmbH ist spezialisiert auf die sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt. Die Kanzlei ist unter der Adresse Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, sowie telefonisch unter 06131/61923-0 oder per E-Mail an mainz@schiebe.de erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Website www.schiebe.de.
Gläubiger aufgefordert, Forderungen anzumelden
Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) bis zum 17. September 2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sind Belege wie Rechnungen und weitere Unterlagen beizufügen, die die Forderung belegen (§ 174 InsO).
Zudem sind Sicherungsrechte, etwa an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen. Dabei sind der Gegenstand, die Art, der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung genau zu benennen. Eine schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung dieser Mitteilung kann zu Schadenersatzforderungen führen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter
Personen oder Unternehmen, die der Exzellent Dienstleistung 24 GmbH noch Zahlungen schulden, dürfen diese nicht mehr an die Gesellschaft, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO). Der Stichtag für die Prüfung und Berichterstattung ist der 17. Oktober 2025. Bis zu diesem Datum müssen beim zuständigen Insolvenzgericht auch mögliche Widersprüche oder Anträge zu bestimmten Verfahrensaspekten eingegangen sein.
Einsicht in die Insolvenztabelle
Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldungsunterlagen werden in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte bereitgelegt. Dies erfolgt innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen dem Ende der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Forderungsprüfung.
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