Raunheim

Steuererhöhung Raunheim: In ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung Raunheim einstimmig beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025 anzupassen. Ziel der Steueranpassung ist eine langfristige Stabilisierung der kommunalen Finanzen und die Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt Raunheim.

Höhere Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer ab 2025 in Raunheim

Die Grundsteuer B steigt von bisher 570 Prozent auf 625 Prozent. Auch die Gewerbesteuer wird angepasst: Der Hebesatz erhöht sich von 410 Prozent auf 425 Prozent. Diese Maßnahmen sollen zu einer nachhaltigen Stärkung der städtischen Einnahmen beitragen.

Versand der neuen Steuerbescheide im September

Die neuen Steuerbescheide mit den angepassten Hebesätzen werden voraussichtlich Anfang September 2025 durch die Finanzverwaltung der Stadt Raunheim verschickt. Für Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende bedeutet dies, dass sie mit Nachzahlungen aufgrund der rückwirkenden Gültigkeit rechnen müssen.

Zahlungsfristen bleiben zunächst bestehen

Die reguläre Fälligkeit der Grundsteuer zum 15. August 2025 bleibt unverändert. Sie basiert weiterhin auf dem Grundbesitzabgabenbescheid vom 10. Januar 2025. Die sich aus der rückwirkenden Anpassung ergebenden Nachzahlungen werden zum 15. November 2025 fällig.

Hebesatzerhöhung im Schatten der Reform

Die Grundsteuerreform, die bundesweit zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, stellt viele Kommunen vor zusätzliche Herausforderungen. Zwar führt die Reform nicht automatisch zu höheren Einnahmen, da sie aufkommensneutral ausgestaltet sein soll – doch sie erfordert eine Neuberechnung der Bemessungsgrundlagen auf Basis aktueller Grundstücksdaten. In der Übergangsphase kommt es vielerorts zu Unsicherheiten bei der Steuerplanung, sowohl für Städte als auch für Bürgerinnen und Bürger.

Auch in Raunheim wirkt die Reform indirekt mit: Die Stadt passt die Hebesätze an, um finanzielle Spielräume trotz möglicher Schwankungen durch die neuen Berechnungsgrundlagen zu sichern. Die nun beschlossene Erhöhung ist somit nicht allein aus haushaltspolitischen Überlegungen entstanden, sondern auch vor dem Hintergrund der strukturellen Änderungen im deutschen Grundsteuersystem zu sehen.

Gewerbetreibende besonders betroffen

Für Unternehmen in Raunheim bedeuten die rückwirkenden Steueranpassungen eine doppelte Belastung: Neben der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes sehen sich viele Betriebe auch mit höheren Grundsteuerkosten konfrontiert – insbesondere wenn sie Eigentümer ihrer Betriebsimmobilien sind. In Kombination mit der Unsicherheit rund um die Grundsteuerreform erschwert dies die Finanzplanung. Gerade für mittelständische Betriebe kann dies spürbare Auswirkungen auf Liquidität und Standortentscheidungen haben.

Deshalb gilt: sich rechtzeitig und umfassend über die Grundsteuerreform informieren. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform befassen. Nur wer über die neuen Bewertungsgrundlagen, mögliche Steuerlaständerungen und Fristen Bescheid weiß, kann Nachzahlungen vermeiden und finanzielle Belastungen besser einschätzen.

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