Rathaus Mainz
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Die Landeshauptstadt Mainz reagiert auf die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen: Ab Samstag, dem 5. Juli 2025, ist jegliche Wasserentnahme aus kleineren Fließgewässern (Gewässer 3. Ordnung) im Stadtgebiet per Allgemeinverfügung untersagt. Damit soll das ökologische Gleichgewicht in den stark belasteten Bächen und Gräben geschützt werden.

Stadt Mainz: Schutz der Gewässer hat höchste Priorität

Betroffen sind unter anderem der Gonsbach, Aubach, Adachbach, Königsbornbach, Waschbach, Forellenbach, Grottenbach, Wildgraben, das Laubenheimer Ried sowie der Marienborner Graben. Auch das Schöpfen mit einfachen Geräten wie Eimern oder Gießkannen ist ausdrücklich verboten.

Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme mit den seit Wochen extrem niedrigen Wasserständen. „Durch die Hitze und den fehlenden Regen sind die Wasserstände in unseren Bächen sehr niedrig. Das hat drastische Folgen für diese Ökosysteme“, warnt Umweltdezernentin Janina Steinkrüger.

Die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer sei stark gefährdet. Die Umweltdezernentin betont: „Eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Der Wassermangel in den Flussläufen führt zum Austrocknen des Flussbettes. Die angrenzenden Ufer werden somit nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgt, sodass die angrenzende Vegetation unter Trockenstress leidet. Im Flusslauf selbst sind Wasserlebewesen wie Fische von den erhöhten Wassertemperaturen betroffen, denn die Bäche weisen einen geringeren Sauerstoffgehalt auf.“

Aufruf zu bewusstem Umgang mit Wasser

Die Stadt Mainz bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und ruft zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der knappen Ressource Wasser auf. Ziel ist es, die Belastung für Flora und Fauna so gering wie möglich zu halten und die biologische Vielfalt in den Gewässern zu erhalten.

Die Allgemeinverfügung ist rechtlich bindend. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.

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