Waffenverbotszone Rüsselsheim: Ab dem 1. Juli 2025 gilt in Rüsselsheim am Main eine neue Rechtsverordnung, die das Mitführen von Waffen und Messern in zentralen Innenstadtbereichen verbietet. Ziel der Maßnahme ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und Gewalttaten im öffentlichen Raum vorzubeugen.
Die neue Waffenverbotszone erstreckt sich über zentrale Bereiche der Innenstadt von Rüsselsheim
„Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südhessen arbeiten wir stetig an Maßnahmen, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Rüsselsheim zu verbessern. Dazu haben wir im vergangenen Jahr zum Beispiel den Aktionsplan ‚Sicheres Rüsselsheim‘ vereinbart. Die Waffenverbotszone ist darüber hinaus ein weiterer Baustein und ein klares Signal für mehr Sicherheit in der Innenstadt“, erklärt Oberbürgermeister Patrick Burghardt.
Die neue Waffenverbotszone erstreckt sich über zentrale Bereiche der Innenstadt, darunter Marktplatz, Pfarrgasse, Mainstraße, Landungsplatz sowie die Waldstraße. In diesen Zonen ist das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie von Messern grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen gelten für Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis sowie für Einsatzkräfte der Sicherheits- und Rettungsdienste, die im Rahmen ihrer Tätigkeit handeln. Die Regelungen gelten dauerhaft – also rund um die Uhr, an allen Wochentagen.
Geldstrafen von bis zu 10.000 €
Verstöße gegen die neue Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die vollständige „Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Rüsselsheim am Main“ ist auf der offiziellen Website der Stadt unter www.ruesselsheim.de einsehbar.
Mit der Einführung der Waffenverbotszone ergänzt die Stadt ihren bestehenden Aktionsplan „Sicheres Rüsselsheim“ um einen weiteren Schritt zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit.
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