Mainz
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Die Landeshauptstadt Mainz macht entscheidende Fortschritte beim Ausbau der Kinderbetreuung: Bis Ende 2026 entstehen 317 neue Betreuungsplätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt. Damit wächst das Gesamtangebot auf voraussichtlich 9.724 Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten und Kindertagespflege – ein bedeutender Schritt hin zur angestrebten Vollversorgung ab zwei Jahren.

Kitabedarfsplan 2025 in Mainz: Ausbauziele fast erreicht

Am 4. Juni 2025 wurde der aktuelle Kita-Bedarfsplan in der Arbeitsgruppe Kindertagesförderung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt. Er dokumentiert die bestehende Versorgungslage, zeigt zukünftige Entwicklungen und ist zentrale Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung in Mainz bis zum Jahr 2029.

Im Fokus stehen insbesondere zwei Altersgruppen:

Für Kinder unter zwei Jahren (U2) liegt das Ausbauziel bei 55 % Versorgung. Für Kinder ab zwei Jahren bis Schuleintritt (Ü2) wird eine 100-prozentige Versorgung angestrebt.

Bereits zum Stichtag 31.12.2024 konnte Mainz beeindruckende Zahlen vorweisen:

Für 1.286 unter Zweijährige standen 1.123 Plätze zur Verfügung (Versorgungsgrad: 87,3 %). Für 8.295 Über-Zweijährige gab es 8.284 Plätze (Versorgungsgrad: 99,9 %)
Damit liegt die Stadt weit über dem Soll – ein klarer Erfolg in der frühkindlichen Bildungspolitik.

Weitere Ausbaupläne bis 2029

Laut aktueller Bevölkerungsprognose wird die Zahl der Kinder unter sechs Jahren in Mainz bis 2029 um rund 4,1 Prozent steigen. Um diesem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, plant die Stadt kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen:

  • Neubau von Kitas
  • Erweiterungen bestehender Einrichtungen
  • Umstrukturierungen
  • Erhalt der Kindertagespflegeplätze
  • Integration von Elterninitiativen in Regelsysteme (bis auf „El Bretzelchen“ bereits erfolgt)

Die Planungen sind im vollständigen Kindertagesstättenbedarfsplan 2025 über das Bürgerinformationssystem abrufbar.

Ganztagsbetreuung für Schulkinder ab 2026

Auch die Betreuung von Schulkindern wird konsequent weiterentwickelt: Zum Stichtag 31.12.2024 standen 692 Hortplätze für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren zur Verfügung. Aktuell profitieren bereits zwei Drittel der Mainzer Grundschulkinder von einem Nachmittagsangebot.

Zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ab dem 1. August 2026 entwickelt die Stadt Mainz ein bedarfsgerechtes Ganztagskonzept für Grundschulkinder. Weitere Informationen hierzu finden Eltern und Interessierte auf der offiziellen Webseite der Stadt unter mainz.de.

Rechtsansprüche Betreuungsplatz

Kinder im ersten Lebensjahr haben gem. § 24 Abs. 1 SGB VIII bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 1 SGB VII).

Im zweiten Lebensjahr haben alle Kinder einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).

Ab dem dritten Lebensjahr haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).

Prognose der Bedarfsentwicklung

Die voraussichtliche künftige Entwicklung der Tagesbetreuung von Kindern basiert auf einer vom Amt für Stadtforschung und nachhaltige Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Mainz erstellten Prognose der Entwicklung der Kinderzahlen über einen Zeitraum von fünf Jahren sowie einer Einschätzung über das Inanspruchnahmeverhalten von Betreuungsplätzen durch Sorgeberechtigte. Bei der Bevölkerungsprognose werden verschiedene Faktoren, insbesondere die geplanten Bautätigkeiten, die Wanderungsbewegungen (innerstädtisch sowie Zu- und Wegzüge) und die voraussichtliche Geburtenrate zugrunde gelegt. Prognosen sind Modellrechnungen; sie zeigen auf, wie sich Einwohnerzahlen und -strukturen unter bestimmten Annahmen verändern.

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