Insolvenz Bodenheim
Insolvenz

Insolvenz Bodenheim: Über das Vermögen der ProPhysio GmbH Sport- und Unfallrehabilitation im Vitanum, mit Sitz in der Hilgestraße 24, 55294 Bodenheim, wurde am 1. Juni 2025 um 08:00 Uhr durch das Amtsgericht Mainz das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 42582 beim Amtsgericht Mainz eingetragen.

Aufforderung an Gläubiger der ProPhysio GmbH in Bodenheim

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bardo Sigwart, Ahornweg 12, 55218 Ingelheim, bestellt. Gläubiger der ProPhysio GmbH werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens 30. Juli 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Forderungsanmeldung muss den Vorgaben des § 174 InsO entsprechen.

Alle Gläubiger der ProPhysio GmbH sind nun dazu aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) ordnungsgemäß und schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet am 30. Juli 2025. Dabei sind die Bestimmungen des § 174 InsO zu beachten – insbesondere hinsichtlich Form und Nachweisen der Forderung.

Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der GmbH geltend machen, müssen dem Insolvenzverwalter zudem unverzüglich Art, Gegenstand und Entstehung des Sicherungsrechts sowie die besicherte Forderung schriftlich mitteilen. Eine verspätete oder unterlassene Mitteilung kann zu einer Haftung für etwaige Schäden (§ 28 Abs. 2 InsO) führen.

Leistungen ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter

Dritte, die Zahlungspflichten gegenüber der ProPhysio GmbH haben, sind gesetzlich verpflichtet, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Verfahren findet schriftlich statt – Berichts- und Prüfungstermin am 29. August 2025
Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO schriftlich durchgeführt. Ein Gläubigertreffen vor Ort ist nicht vorgesehen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen sowie eventuelle Widersprüche ist der 29. August 2025. Bis dahin können auch Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) oder zum weiteren Verfahren (§ 157 ff. InsO) gestellt werden.

Die Insolvenztabelle sowie weitere Unterlagen zur Forderungsanmeldung werden zwischen dem 30. Juli und 29. August 2025 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz zur Einsicht bereitgelegt.

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