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Umweltschutz Hessen: Die Stadt Rüsselsheim am Main hat eine Beleuchtungsrichtlinie erarbeitet, die künftig den bedarfs- und standortgerechten Einsatz öffentlicher Beleuchtung regeln soll. Der Magistrat hat der Richtlinie bereits zugestimmt und sie zur weiteren Beratung an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet. Oberbürgermeister Patrick Burghardt betont: „Die Richtlinie ist eine Selbstverpflichtung der Stadt und vereint unterschiedliche Anforderungen – von Sicherheit und Energieeffizienz bis hin zu Natur- und Denkmalschutz.“

Lichtverschmutzung als zentrales Thema

Auslöser für die neue Regelung war die wachsende öffentliche Debatte über Lichtverschmutzung in Rüsselsheim. Zahlreiche Hinweise und Anliegen aus der Bevölkerung wurden im Rahmen der Ausarbeitung fachlich geprüft und in die Richtlinie integriert. Wissenschaftliche Studien belegen zudem, dass übermäßige nächtliche Beleuchtung nicht nur das Ökosystem beeinträchtigt – etwa durch Störungen bei nachtaktiven Tieren und Pflanzen – sondern auch den Schlaf und die Gesundheit des Menschen negativ beeinflussen kann.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit für fundierte Lösungen

In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Rüsselsheim rief die Stadtverwaltung eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben. In mehreren Workshops sammelten die Beteiligten Interessen und Anforderungen aus unterschiedlichen Fachbereichen. Entstandene Zielkonflikte – etwa zwischen Verkehrssicherheit und Naturschutz – erfassten und analysierten sie mithilfe eines Geoinformationssystems. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bildeten schließlich die Grundlage für die nun vorliegende Beleuchtungsrichtlinie.

Nachhaltige Umrüstung im Fokus

Die Stadt Rüsselsheim verpflichtet sich, bei künftigen Modernisierungen, Neuerrichtungen oder Sanierungen der öffentlichen Beleuchtung ausschließlich umweltschonende Technik einzusetzen. In ökologisch sensiblen Bereichen, in denen vorerst keine Sanierung geplant ist, prüft sie ergänzend Maßnahmen wie nächtliche Abschaltungen, den Einsatz von Farbfilter-Folien oder eine Reduzierung der Beleuchtungsstärke.

Empfehlungen auch für Private und Gewerbe

Zwar richtet sich die Richtlinie vorrangig an die Stadt selbst, doch sie spricht auch Empfehlungen an private Haushalte, Gewerbetreibende, Sportstätten und Veranstalter aus. Diese Akteure sind rechtlich nicht verpflichtet, werden jedoch ausdrücklich zur freiwilligen Mitwirkung angeregt. Um sie dabei zu unterstützen, stellt die Stadt Rüsselsheim gezielt Beratungsangebote, Informationsmaterialien und technische Hilfen bereit – und fördert so nachhaltige Lichtkonzepte auch im privaten und gewerblichen Bereich.

Drei Zonen – abgestufte Anforderungen

Die Stadt hat das Stadtgebiet in drei Beleuchtungszonen (A bis C) unterteilt:

  • Zone A (Innenstadt): Beleuchtung abhängig vom Verkehrsaufkommen, mit 7,5–15 Lux.
  • Zone B (Wohngebiete und Mischzonen): Beleuchtung in Anwohner- und Sammelstraßen zwischen 3–7,5 Lux.
  • Zone C (Außenbereiche, naturnahe Räume): Hier soll auf Beleuchtung möglichst verzichtet werden, um Flora und Fauna zu schützen.

Mögliche Satzung für mehr Verbindlichkeit in Rüsselsheim

Nach der erwarteten Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung prüft die Stadt, ob sie die Richtlinie in eine verbindliche Beleuchtungssatzung überführen kann – beispielsweise im Rahmen einer möglichen Freiraumsatzung. Damit würde die Regelung rechtlich bindend und künftig nicht nur für öffentliche, sondern auch für private und gewerbliche Akteure gelten.

Ein Schritt zu mehr Lebensqualität und ökologischer Verantwortung

Mit der neuen Beleuchtungsrichtlinie schlägt Rüsselsheim einen zukunftsweisenden Weg ein. Dabei berücksichtigt die Stadt aktiv sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch die Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes. Damit beweist Rüsselsheim, dass kommunale Selbstverpflichtung mehr sein kann als bloße Symbolpolitik. Sie wird zu einem wirksamen Instrument, das spürbare Verbesserungen für Mensch, Tier und Natur ermöglicht.

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