Insolvenz Symbolbild
Insolvenz Symbolbild

Das Amtsgericht Mainz hat am 1. Mai 2025 um 8:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anda Kern Transporte GbR mit Sitz in der Straße Im Pfaffengarten 9, 55283 Nierstein eröffnet. Das Unternehmen wurde vertreten durch die beiden Geschäftsführer A. Kern und M. Kern.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke aus der Kanzlei Hezel Hancke Rechtsanwälte, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 06131/3270-400 sowie per E-Mail an mainz@hezel-hancke.de erreichbar.

Aufforderung an Gläubiger der Anda Kern Transporte GbR

Alle Gläubiger des Unternehmens sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens zum 30. Juni 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung hat unter Beachtung der Vorschriften des § 174 InsO zu erfolgen.

Zudem sind Gläubiger verpflichtet, unverzüglich etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beim Insolvenzverwalter anzuzeigen. Dabei sind der betreffende Gegenstand, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung anzugeben. Bei schuldhaftem Unterlassen oder Verzögerung dieser Mitteilung droht eine Haftung für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Zahlungen nur noch an Insolvenzverwalter

Alle Personen oder Unternehmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der Anda Kern Transporte GbR haben, dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Verfahren in schriftlicher Form

Das Insolvenzverfahren wird ausschließlich schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO). Als maßgeblicher Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 28. Juli 2025 festgelegt.

Ob das insolvente Unternehmen einen Sanierungsversuch unternehmen wird oder eine vollständige Abwicklung bevorsteht, bleibt zum aktuellen Zeitpunkt noch offen.