Symbolbild Passfoto

Digitales Passfoto – Wer in diesen Tagen einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, erlebt eine kleine Revolution im Bürgeramt: Seit dem 1. Mai dürfen keine ausgedruckten Passbilder mehr akzeptiert werden. Stattdessen müssen Fotos digital an die zuständige Behörde übermittelt werden – direkt und sicher auf einen staatlichen Server. Die neue Regelung gilt bundesweit und betrifft nicht nur Personalausweise und Reisepässe, sondern auch Aufenthaltstitel und weitere amtliche Dokumente.

Schluss mit Papier: Der digitale Wandel im Ausweiswesen

Mit dem Schritt hin zur verpflichtenden digitalen Fotoübermittlung verfolgt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mehrere Ziele: mehr Sicherheit, weniger Betrug und eine bessere Bildqualität. Auch der Ablauf der Beantragung soll so effizienter werden.

Die biometrischen Anforderungen an die Bilder bleiben unverändert – frontal aufgenommen, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund. Neu ist jedoch der Übermittlungsweg: Nur noch über zertifizierte und verschlüsselte Systeme dürfen Fotos an die amtlichen Behörden gelangen. Bürgerinnen und Bürger erhalten dafür beim Fotografen oder an speziellen Automaten einen Data-Matrix-Code (QR), mit dem die Behörde das Bild abrufen kann.

Wo bekomme ich ein digitales Passfoto?

Registrierte Fotodienstleister bieten die Aufnahme und sichere Übermittlung an. Dazu zählen viele Fotostudios und entsprechend ausgestattete Passbildautomaten. Die Preise bewegen sich zwischen 7 und 20 Euro – je nach Anbieter. Einige Bürgerämter ermöglichen auch eine Aufnahme direkt vor Ort, was nicht nur praktisch, sondern oft auch günstiger ist. Der Haken: Nicht alle Ämter bieten diesen Service an. Ein kurzer Anruf vor dem Termin schafft Klarheit.

Was passiert mit meinem Passfoto?

Das BMI versichert: Die digital übermittelten Passbilder werden ausschließlich für die Dauer des Antrags gespeichert und anschließend gelöscht – ein wichtiger Aspekt in Sachen Datenschutz.

Übergangsfrist bis Ende Juli

Da viele Bürgerämter noch an der technischen Umsetzung arbeiten, gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. In Ausnahmefällen dürfen bis dahin noch gedruckte Fotos angenommen werden – aber eben nur dann.