Smartfox Media Group GmbH
Smartfox Media Group GmbH

Die Tenhaeff GmbH Einrichtungen und mehr mit Sitz in Ellern (Bahnhofstraße 55) hat beim Amtsgericht Bad Kreuznach einen Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren über das Vermögen des Unternehmens (HRB 21497) wurde offiziell eröffnet. Das Gericht hat am heutigen Dienstag um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Bis auf Weiteres darf die Geschäftsführung der Tenhaeff GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen des Unternehmens verfügen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Bad Kreuznacher Fachanwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, bestellt. Seine Kanzlei ist in der Mannheimer Straße 254a in Bad Kreuznach ansässig.

Schuldner des Unternehmens werden ausdrücklich darauf hingewiesen, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) vorschreibt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach einsehbar.

Rechtliche Hinweise zur Beschwerde

Die Entscheidung des Gerichts kann von der Antragstellerin selbst oder – im Falle von Einwänden gegen die internationale Zuständigkeit nach EU-Recht – auch von Gläubigern durch sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Insolvenzgericht Bad Kreuznach einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht einzureichen und muss unterzeichnet sowie begründet werden.

Weitere Informationen zur Einlegung der Beschwerde sowie Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwaltung finden Betroffene im öffentlichen Beschluss oder über das Insolvenzgericht.