Polizei Bingen: Am 02. April 2025 führte eine Streife der Polizeiinspektion Bingen am Nachmittag eine Kontrolle durch, bei der zwei Fahrzeugführer ohne aktuellen Versicherungsschutz festgestellt wurden.
Gegen 15:30 Uhr in der Drususstraße in Bingen am Rhein fiel ein E-Scooter auf, der ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 trug. Der Fahrer konnte jedoch keine gültige Versicherung für das Jahr 2025 nachweisen. Ihm wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt.
Um etwa 20:00 Uhr in der Bingerbrücker Straße wurde ein weiteres Fahrzeug, ein Kleinkraftrad, kontrolliert. Auch hier stellte sich heraus, dass das Versicherungskennzeichen lediglich aus dem Jahr 2024 stammte. Auch dem Fahrer dieses Fahrzeugs wurde die Weiterfahrt untersagt. Beide Fahrer müssen nun mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Polizei Bingen: Betäubungsmittel und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Bacharach
Am gleichen Tag, gegen 18:39 Uhr, ging bei der Polizei Bingen eine Meldung über eine regungslose Person in einem Garten in Bacharach ein. Die Beamten erreichten die Einsatzstelle zusammen mit dem Rettungsdienst und versorgten den Mann medizinisch.
Während der Maßnahmen erschien der Eigentümer des Gartens, der augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und mit einem Personenkraftwagen die Einsatzstelle erreicht hatte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Garteneigentümer zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Der Mann wurde daraufhin zur Dienststelle verbracht, um eine Blutprobe zu entnehmen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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