Symbolbild Bubatz | Foto: Pixabay.com

Cannabisgesetz Rheinland-Pfalz: Ein Jahr nach Inkrafttreten des Konsumcannabis-Gesetzes (KCanG) zieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine kritische Bilanz. Landesvorsitzender Hummel erklärt deutlich: „Das Konsumcannabisgesetz wurde aus unserer Sicht handwerklich schlecht gemacht.“ Die vom Gesetzgeber angepeilten Ziele – wie die Eindämmung des Schwarzmarkts, eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes und ein stärkerer Kinder- und Jugendschutz – seien laut GdP bislang nicht ansatzweise erreicht worden.

Wenig Entlastung, viel zusätzliche Arbeit durch das Cannabisgesetz

Zwar erscheinen viele sogenannte Konsumdelikte nicht mehr in der polizeilichen Kriminalstatistik, doch dieser Rückgang bringt nach Ansicht der GdP kaum Entlastung. Die weggefallenen Verfahren seien standardisierte Routinefälle mit geringem Bearbeitungsaufwand gewesen. Der tatsächliche Effekt auf die Arbeitsbelastung sei daher marginal. Im Gegenteil: Die Teillegalisierung habe den Schwarzmarkt nicht geschwächt, sondern im Gegenteil befeuert. Die organisierte Kriminalität habe sich frühzeitig auf die neuen Gegebenheiten eingestellt. Die gestiegene Nachfrage nach Cannabis habe neue Käufergruppen hervorgebracht – mit steigenden Preisen und erhöhter Verfügbarkeit als Folge. Das Resultat: gestärkte kriminelle Strukturen.

Verkehrssicherheit bleibt auf der Strecke

Ein weiteres Problem bei dem Cannabisgesetz sieht die GdP im Straßenverkehr. Zwar wurde ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum eingeführt, doch es fehle an modernen Testverfahren, um diesen Wert bei Verkehrskontrollen zuverlässig und schnell festzustellen. Eine echte Verbesserung der Verkehrssicherheit sei damit nicht gegeben. Die GdP fordert deshalb einen Nulltoleranz-Ansatz, ähnlich wie beim Alkohol.

Gesundheitsschutz? Fehlanzeige

Auch beim Thema Gesundheitsschutz schlägt die GdP Alarm. Die erlaubten Besitzmengen – bis zu 50 Gramm pro Monat für Erwachsene über 21 Jahre – seien laut interner Einschätzungen deutlich zu hoch. Bei einem THC-Gehalt von 10 Prozent seien damit bis zu elf Rauschzustände pro Tag möglich. Eine derartige Konsumhäufigkeit erhöhe das Risiko für gesundheitliche Schäden – insbesondere für junge Menschen. Internationale Erfahrungen legen nahe, dass psychische Erkrankungen wie Psychosen zunehmen könnten.

Ein Rückzug wäre aufwendig, aber notwendig?

Trotz aller Kritik betont die GdP, dass sie sich nicht grundsätzlich gegen eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten ausspricht. Doch gleichzeitig neue Konsumanreize zu setzen, sei aus sicherheits- und gesundheitspolitischer Sicht der falsche Weg. Angesichts der aktuellen Entwicklungen müsse ernsthaft geprüft werden, ob das Gesetz in dieser Form tragbar sei – auch wenn ein Zurückdrehen mit hohem Aufwand verbunden wäre.

Was die GdP jetzt fordert

Die GdP fordert konkrete Maßnahmen auf drei Ebenen:

Kurzfristig: Es braucht dringend moderne Nachweisverfahren für den THC-Grenzwert im Straßenverkehr sowie eine bessere Ausstattung der Polizei – darunter Smartphones, moderne IT und eine leistungsfähige Infrastruktur.

Mittelfristig: Eine personelle Aufstockung der gesamten rechtsstaatlichen Kette – Polizei, Justiz und Verwaltungsbehörden – sei erforderlich, um der gestiegenen Belastung Herr zu werden.

Langfristig: Die GdP fordert die Einführung eines Periodischen Sicherheitsberichts für Rheinland-Pfalz. Nur eine evidenzbasierte Analyse könne helfen, ideologischen Debatten entgegenzuwirken und objektive Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention zu entwickeln. Bislang lehnt die Landesregierung die Einführung eines solchen Instruments ab.

Expertenrat gefordert

Abschließend schlägt die GdP vor, einen Expertenrat ins Leben zu rufen, um gemeinsam mit allen relevanten Akteuren die Lage vor Ort zu analysieren und sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Denn klar ist: Die aktuelle Umsetzung des KCanG verfehlt aus Sicht der Polizei nicht nur ihre Ziele – sie sorgt auch für neue Probleme, die bislang nicht ausreichend bedacht wurden.