Symbolbild Rheinland-Pfalz | Foto: Pixabay.com

Nachrichten Rheinland-Pfalz: Das überarbeitete Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) in Rheinland-Pfalz hat eine wichtige Hürde genommen. Nach erfolgreicher zweiter Beratung im Ministerrat wird der Gesetzesentwurf nun dem Landtag zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Damit erreicht die Reform des Katastrophenschutzes einen entscheidenden Fortschritt.

Fortschrittliche Reform mit breiter Unterstützung

Innenminister Michael Ebling hob die Bedeutung der Neuerungen hervor: „Mit der Vorlage des LBKG im Landtag setzen wir ein starkes Zeichen für einen zukunftsfähigen Katastrophenschutz. Die Reform basiert auf den Erkenntnissen der vergangenen Jahre und fundierten Empfehlungen aus dem Anhörungsverfahren.“ Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband begrüßen die geplanten Änderungen.

Präzise Definitionen und klare Zuständigkeiten

Das modernisierte LBKG schafft erstmals eine rechtssichere Definition zentraler Begriffe wie „Großschadensereignis“ und „Katastrophenfall“. Diese klaren Unterscheidungen regeln die Zuständigkeiten: Während kommunale Aufgabenträger in der Regel die Einsatzleitung übernehmen, bleibt das Land in radiologischen Notlagen federführend. Zudem erhält das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LBK) in besonderen Ausnahmefällen die Befugnis, die Einsatzleitung zu übernehmen oder an andere geeignete Stellen zu übertragen.

Neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz einsatzbereit

Seit dem 1. Januar 2025 ist das neu geschaffene Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz aktiv. Bereits beim ersten größeren Einsatz, einem Stromausfall im Westerwald am Neujahrstag, konnte das Lagezentrum seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Ein neu eingeführter Katastrophenvoralarm soll künftig sicherstellen, dass Einsatzkräfte frühzeitig alarmiert und effektiver koordiniert werden.

Optimierte Führungsstrukturen für den Krisenfall

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neustrukturierung der Führungsmodelle im Krisenmanagement. Die bisherigen Stabsmodelle werden durch gesetzlich definierte Vorgaben ersetzt. Die operative Technische Einsatzleitung (TEL) und der administrativ-organisatorische Verwaltungsstab werden in ein einheitliches System überführt, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. Darüber hinaus sind kommunale Aufgabenträger künftig verpflichtet, Bedarfs- und Entwicklungspläne für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr zu erstellen und regelmäßig zu überarbeiten. Auch Alarm- und Einsatzpläne müssen kontinuierlich aktualisiert und den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Ergänzend dazu sollen einheitliche Übungsvorgaben in einer neuen Katastrophenschutzverordnung festgelegt werden, um die Einsatzkräfte optimal auf den Ernstfall vorzubereiten.

Stärkung der Krisenbewältigung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Neben den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband flossen auch die Empfehlungen der Enquete-Kommission in die Gesetzesreform ein. Innenminister Ebling betont abschließend: „Das neue LBKG macht den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz fit für die Zukunft. Klare Zuständigkeiten, strukturierte Planungen und optimierte Führungsstrukturen schaffen die Grundlage für eine effektive Krisenbewältigung. Jetzt ist es wichtig, das Gesetz schnell zu verabschieden, um die Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig zu stärken.“