Fast jeder hat es schon einmal erlebt: Der Schlüssel ist verschwunden, das Handy liegt nicht mehr in der Tasche oder das Lieblingskuscheltier des Kindes ist unauffindbar. In Bingen ist das Fundbüro im Bürgerbüro die richtige Adresse, um verlorene Gegenstände abzugeben oder abzuholen.

Rechtliche Grundlagen und Meldepflicht

Wer einen verlorenen Gegenstand findet, ist verpflichtet, ihn beim Fundbüro abzugeben. Laut Gesetz gilt dies bereits ab einem Wert von zehn Euro. Wer eine Geldbörse, ein Smartphone oder andere Wertgegenstände behält, begeht Fundunterschlagung. Nach der Abgabe erfassen die Mitarbeitenden des Fundbüros das Funddatum, den Fundort und eine genaue Beschreibung des Objekts. Kann der rechtmäßige Eigentümer nachgewiesen werden, erhält er sein Eigentum zurück.

Aufbewahrungsfrist und weitere Verfahren

Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Wird der Gegenstand in dieser Zeit nicht abgeholt, kann er dem Finder unter Eigentumsvorbehalt ausgehändigt werden. Besteht kein Interesse, wird die Fundsache entweder vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Eine Versteigerung wie in größeren Städten findet in Bingen nicht statt, da die Anzahl an hochwertigen Fundsachen gering ist.

Kuriose Funde im Binger Fundbüro

Neben den typischen Fundsachen wie Schals, Regenschirmen, Handys, Brillen und Geldbörsen landen auch skurrile Gegenstände im Fundbüro. Die Mitarbeitenden berichten von gefundenen Gebissen, Hörgeräten, Sexspielzeug, einem Luftgewehr, Werkzeugkoffern, Motorradhelmen und sogar einem kompletten Kondomautomaten. Aktuell befinden sich etwa 60 Objekte in der Obhut des Bürgerbüros in der Basilikastraße 4.

Fundsachen im öffentlichen Nahverkehr

Verlorene Gegenstände in den Stadtbussen der Linien 601 bis 607 können über die Mailadresse verkehrsbetrieb@bingen.de oder unter den Telefonnummern 06721/9707-23 bzw. -621 erfragt werden. Wer etwas in Schulbussen der Firma Scherer verloren hat, sollte sich direkt an den Fahrer oder die Firma wenden.

Das Fundbüro bleibt ein wichtiger Servicepunkt für Bürger und Besucher der Stadt, um verlorene Gegenstände wiederzufinden oder ehrlich gefundene Dinge ordnungsgemäß abzugeben.