Eine von BYC-News durchgeführte Umfrage zeigt, wie die Bürgerinnen und Bürger in Rheinhessen wählen würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre. Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung der Leserinnen und Leser aus der Region, die ihre Präferenzen in einem Online-Banner angeben konnten.
Ergebnisse der Umfrage in Rheinhessen im Überblick
UMFRAGE BYC-NEWS
Über die Umfrage
Die Umfrage wurde von BYC-News im Zeitraum vom 24. Januar bis 27. Januar 2025 durchgeführt. Den Leserinnen und Lesern im Gebiet „Rheinhessen“ wurde ein Banner auf der Website angezeigt, das die Frage stellte: „Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, welche Partei würden Sie wählen?“ Dabei konnte jeweils nur eine Partei ausgewählt werden. An der Umfrage nahmen 2109 Personen aus Rheinhessen teil.
So funktioniert die Bundestagswahl:
Die Bundestagswahl ist die Wahl des Deutschen Bundestages, dem Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Sie findet alle vier Jahre statt, kann aber in besonderen Fällen auch früher angesetzt werden (z. B. durch eine Auflösung des Bundestages). Das Wahlsystem kombiniert Mehrheitswahl und Verhältniswahl, um sowohl eine direkte Repräsentation als auch eine proportionale Sitzverteilung zu gewährleisten.
1. Die zwei Stimmen: Erststimme und Zweitstimme
Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Erststimme: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat in einem der 299 Wahlkreise gewählt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Das nennt man das Mehrheitswahlprinzip.
Zweitstimme: Die Zweitstimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages. Sie bestimmt, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht.
2. Sitzverteilung im Bundestag
Insgesamt gibt es mindestens 598 Sitze, die nach den Zweitstimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Partei muss jedoch mindestens eine der folgenden Hürden überwinden, um in den Bundestag einzuziehen:
Fünf-Prozent-Hürde: Eine Partei muss mindestens 5 % der Zweitstimmen bundesweit erhalten.
Drei-Direktmandate-Regel: Erhält eine Partei mindestens drei Direktmandate, bekommt sie Sitze entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil, auch wenn sie die 5-%-Hürde nicht erreicht hat.
3. Überhangmandate und Ausgleichsmandate
Da es passieren kann, dass eine Partei durch die Erststimmen mehr Direktmandate erhält, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, entstehen sogenannte Überhangmandate. Um die proportionale Sitzverteilung dennoch zu wahren, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Dadurch kann die Anzahl der Bundestagsabgeordneten deutlich über 598 steigen – in der aktuellen Legislaturperiode sind es über 700 Sitze.
4. Koalitionen und Regierungsbildung
Da es selten vorkommt, dass eine Partei die absolute Mehrheit (mehr als 50 % der Sitze) erreicht, schließen sich meist mehrere Parteien zu einer Koalition zusammen. Die Partei mit den meisten Stimmen versucht, eine Regierungsmehrheit zu bilden und schlägt einen Kanzlerkandidaten vor. Dieser wird dann im Bundestag von den Abgeordneten gewählt.