Polizei Ginsheim-Gustavsburg / Bischofsheim

Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg: Auf dem Friedhof in der Mierendorffstraße im Stadtteil Gustavsburg kam es zwischen Mittwochabend (22. Januar 2025) und Donnerstagnachmittag (23. Januar 2025) zu einer Serie von Diebstählen. Dabei hatten unbekannte Täter gezielt Grabschmuck aus Kupfer entwendeten.

Sachschaden von 4.000 € durch Diebstahl auf Friedhof

Betroffen waren unter anderem Grabschalen und Grablichter. Bislang wurden der Polizei zehn Vorfälle auf dem Friedhof gemeldet. Der dadurch entstandene Sachschaden wird auf rund 4.000 Euro geschätzt.

Die Ermittlungen dauern an und die Polizei bittet Angehörige, deren Gräber betroffen sind und die sich noch nicht gemeldet haben, um Kontaktaufnahme. Ebenso werden mögliche Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, gebeten, sich bei der Polizeistation Bischofsheim unter der Telefonnummer 06144/9666-0 zu melden.

Solche Diebstähle auf Friedhöfen sind nicht nur eine strafbare Handlung, sondern auch eine besonders belastende Erfahrung für die Hinterbliebenen

Gräber sind Orte der Erinnerung und des Gedenkens, die für viele Menschen eine große emotionale Bedeutung haben. Der Verlust von Grabschmuck stellt daher nicht nur einen finanziellen Schaden dar, sondern kann auch als respektloser Eingriff in die Trauerbewältigung der Angehörigen empfunden werden. In vielen Fällen werden die gestohlenen Metallgegenstände für ihren Materialwert weiterverkauft, was diese Art von Diebstahl besonders perfide macht.

Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, sind verschiedene Maßnahmen denkbar. Neben verstärkten Kontrollen durch Ordnungsdienste könnten auch Überwachungskameras an den Eingängen von Friedhöfen installiert werden, um potenzielle Täter abzuschrecken. Zudem ist es hilfreich, wenn Besucher und Anwohner auf verdächtige Aktivitäten achten und ungewöhnliche Beobachtungen zeitnah der Polizei melden. Eine verstärkte Sensibilisierung für das Thema kann dazu beitragen, dass Friedhöfe wieder als geschützte Orte der Ruhe und des Gedenkens wahrgenommen werden, an denen sich Angehörige ohne Sorge um den Erhalt der Grabstätten ihrer Verstorbenen erinnern können.