Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg: Das Steueramt der Stadt Ginsheim-Gustavsburg versendet in diesen Tagen die Bescheide zur Grundsteuer B an alle Eigentümerinnen und Eigentümer. Aufgrund geänderter Berechnungsgrundlagen weichen die zu zahlenden Beträge häufig von den Vorjahren ab. Die Stadtverwaltung informiert deshalb über die Hintergründe der Veränderungen.
Neues Berechnungsverfahren eingeführt
Das Land Hessen hat ein neues, wertunabhängiges Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer eingeführt: das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren. Dabei fließen Faktoren wie Wohnfläche, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert in die Berechnung ein. Zuvor wurde die Grundsteuer auf Basis eines Einheitswerts berechnet, der oft nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen entsprach.
Die neu berechneten Messbeträge wurden den Eigentümerinnen und Eigentümern bereits in den letzten Monaten durch das Finanzamt mitgeteilt. Zudem hat die Stadtverwaltung betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer, bei denen erhebliche Abweichungen zwischen alten und neuen Messbeträgen bestehen, zusätzlich informiert.
Hebesatz wurde erhöht
In den aktuellen Grundsteuerbescheiden ist der neue Messbetrag mit dem von der Stadtverordnetenversammlung mit breiter Mehrheit beschlossenen Hebesatz von 990 Punkten multipliziert. Dieser Hebesatz wurde im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 festgelegt. Die Entscheidung zur Erhöhung des Hebesatzes fiel der Stadtverordnetenversammlung nicht leicht, war jedoch notwendig, um einen genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen. Die letzte Anpassung des Hebesatzes fand im Jahr 2020 statt, sodass die aktuelle Erhöhung auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Inflationsentwicklung betrachtet werden sollte.
Die Veränderung der Grundsteuermessbeträge und die gleichzeitige Erhöhung des Hebesatzes führen zu unterschiedlichen Auswirkungen: Einige Besitzerinnen und Besitzer von Häusern oder Wohnungen können von den neuen Berechnungen profitieren und die Erhöhung kaum spüren, andere müssen mit deutlich höheren Beträgen rechnen.
Für konkrete Rückfragen zu den neuen Beträgen steht das Steueramt der Stadt per E-Mail unter steuern@gigu.de zur Verfügung. Zusätzlich kann die neue Hebesatz-Satzung (1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung 2025) auf der Homepage der Stadt Ginsheim-Gustavsburg unter www.gigu.de in der Rubrik Stadt/Rathaus – Veröffentlichungen eingesehen werden.