Nachrichten Mainz: Am Freitag, den 27. Dezember 2024, gegen 17:40 Uhr, wurden die Behörden über einen Vorfall in der Augustusstraße in Mainz informiert, bei dem mehrere Jugendliche mit Softairwaffen aus einem Parkhaus auf Passanten schießen sollten. Nach ersten Angaben wurde mindestens eine Person getroffen und leicht verletzt.
Jugendlicher versucht zu flüchten
Die Polizei rückte umgehend aus und traf vor Ort auf einen 15-jährigen Jugendlichen, der zunächst versuchte, sich der Festnahme zu entziehen, jedoch nach kurzer Flucht gestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung des jungen Mannes konnte eine Softairwaffe in seinem Rucksack gefunden werden, die als Tatwaffe sichergestellt wurde. Ein weiterer 14-jähriger Jugendlicher aus Mainz wurde wenig später in der Nähe des Parkhauses aufgefunden, als er versuchte, sich zwischen geparkten Fahrzeugen zu verstecken.
Eine Person durch Schüsse verletzt
Im Verlauf der Ermittlungen gestand der 15-Jährige den Vorfall. Er gab an, alleine auf eine Frau geschossen zu haben, die dabei Verletzungen im Kopf- und Beinbereich erlitt. Der 14-Jährige, so der 15-Jährige, sei nicht aktiv an den Schüssen beteiligt gewesen. Die Frau, die von den Softairkugeln getroffen wurde, erlitt durch den Vorfall Schmerzen, zog jedoch glücklicherweise keine schwerwiegenden Verletzungen davon.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Softairwaffen, die in diesem Fall verwendet wurden, sehen echten Waffen zum Verwechseln ähnlich. Daher weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz solcher Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit nicht nur eine Gefahr für die Menschen darstellt, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Appell der Polizei zur besonderen Vorsicht
„Das Schießen mit Softairwaffen in der Öffentlichkeit ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch strafbar sein“, betonte ein Sprecher der Polizei. „Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Nutzung von Anscheinswaffen zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen kann, insbesondere wenn diese Waffen für andere wie echte Waffen aussehen und somit unbeabsichtigt Panik oder Ängste auslösen können.“ Die Polizei rät in diesem Zusammenhang zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Softairwaffen und weist darauf hin, dass solche Waffen nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden dürfen. In jedem Fall, in dem eine Gefahr für Dritte oder die öffentliche Sicherheit besteht, kann es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen.
Eine wiederkehrende Problematik
Der Vorfall wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die Problematik des unkontrollierten Gebrauchs von Softairwaffen und der potenziellen Gefährdung Unbeteiligter. In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach ähnliche Fälle, in denen der Umgang mit diesen Waffen zu Missverständnissen und Eskalationen führte. Erst kürzlich hatte die Polizei in einer anderen Stadt einen ähnlichen Vorfall zu verzeichnen, bei dem ein Jugendlicher mit einer Softairwaffe in der Nähe eines Bahnhofs auf Passanten zielte. Auch dort wurde umgehend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und der Jugendliche wurde zur Verantwortung gezogen. Der Vorfall in Mainz hat erneut deutlich gemacht, wie schnell solche Situationen außer Kontrolle geraten können und wie wichtig es ist, verantwortungsbewusst mit Spielzeugwaffen und Anscheinswaffen umzugehen. In der Öffentlichkeit sollten solche Waffen niemals verwendet werden, da sie nicht nur eine Gefahr darstellen, sondern auch den Eindruck erwecken können, dass es sich um echte Waffen handelt.