Für viele Menschen ist Feuerwerk ein fester Bestandteil des Silvesterabends, doch zunehmend wird die Tradition kritisch hinterfragt. Die Stadt Bad Kreuznach hat entschieden, auch in diesem Jahr kein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu erlassen, ruft jedoch zu besonderer Vorsicht auf.
Oberbürgermeister Emanuel Letz betonte in diesem Zusammenhang:
„Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger dazu anhalten, Feuerwerkskörper auf sicheren Plätzen abzubrennen, damit niemand verletzt wird oder Sachschäden entstehen.“
Er forderte zudem ein persönliches Abwägen, wie viel Feuerwerk in Anbetracht von Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutz angemessen sei. Besonders hob er die Belastung für Tiere hervor: „Auch viele Haus- und Wildtiere leiden unter der lauten Böllerei.“ Gleichzeitig zeigte er Verständnis für diejenigen, die sich an Silvester an Raketen erfreuen möchten.
Rechtliche Regelungen und Sicherheitshinweise
Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen am 31. Dezember und 1. Januar von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Dabei gelten jedoch einige Einschränkungen:
- Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kindergärten, Altenheimen und Fachwerkhäusern abgefeuert werden, um Brände und Schäden zu vermeiden.
- In dicht besiedelten Stadtteilen oder bei erhöhtem Gefahrenpotenzial können Kommunen lokale Verbote aussprechen.
In Bad Kreuznach sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit für solche Einschränkungen. Insbesondere in der Neustadt und rund um die Brückenhäuser wird keine konkrete Gefahr für ein Verbot erkannt.
Appell an die Eigenverantwortung
Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerk mit Rücksicht auf Mitmenschen und die Umwelt zu nutzen. Durch umsichtiges Verhalten könnten Unfälle, Schäden und Belastungen für Tiere vermieden werden, sodass ein sicherer und fröhlicher Jahreswechsel für alle möglich sei.