Nachrichten Mainz – Über das Vermögen der Communikom Mainz GmbH, mit Sitz in der Großen Bleiche 15, 55116 Mainz, wurde am 10. Dezember 2024 um 9:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Mainz (Aktenzeichen: 280 IN 128/24) hat Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger können sich mit ihren Anliegen unter der Telefonnummer 06131/61923-0 oder per E-Mail an mainz@schiebe.de an den Verwalter wenden. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Insolvenzverwalters unter www.schiebe.de.
Aufforderungen an Gläubiger und Schuldner
Gläubiger des Unternehmens sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) bis spätestens 6. Februar 2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei ist § 174 InsO zu beachten. Zusätzlich müssen Gläubiger etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitteilen. Die Mitteilung muss Art, Entstehungsgrund und den Gegenstand des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung genau bezeichnen. Bei schuldhafter Unterlassung oder Verzögerung drohen Schadenersatzansprüche nach § 28 Abs. 2 InsO.
Schuldner, die Verpflichtungen gegenüber der Communikom Mainz GmbH haben, werden aufgefordert, ausschließlich an den Insolvenzverwalter und nicht mehr an das Unternehmen selbst zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Fristen und Verfahren
Das Insolvenzverfahren wird schriftlich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO durchgeführt. Der Berichtstermin, der gleichzeitig als Prüfungstermin dient, ist auf den 6. März 2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen alle relevanten Schriftstücke bei Gericht eingegangen sein.