Flughafen Frankfurt: Am vergangenen Samstag wurde ein 26-jähriger Afghane bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen, obwohl gegen ihn ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot bis 2028 vorliegt. Der Mann reiste von Athen nach Deutschland und versuchte, sich mit einem griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge und einem griechischen Aufenthaltstitel auszuweisen. Bei der Überprüfung durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die in den Dokumenten angegebenen Personalien nicht mit den Fingerabdruckdaten übereinstimmten.

Der Mann war den Behörden bereits bekannt

Im Jahr 2016 stellte er in Deutschland einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Zuvor war er im November 2016 vom Amtsgericht Freiburg zu einer dreijährigen Jugendfreiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem er wegen Sexualstraftaten auffällig geworden war. Nach der Ablehnung seines Asylantrags im November 2017 wurde er im Oktober 2018 in sein Heimatland abgeschoben, verbunden mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot für zehn Jahre.

Die Bundespolizei leitete nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung und der unerlaubten Einreise ein. Zudem wurde ein offener Haftbefehl wegen einer noch ausstehenden Reststrafe von 548 Tagen vollstreckt. Der 26-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt überführt.