Ein sogenannter Schockanruf hat am Montag, 21. September 2026, eine Seniorin aus Brombachtal im Odenwaldkreis erreicht. Die Anrufer täuschten nach bisherigen Erkenntnissen einen schweren Verkehrsunfall vor und forderten mehrere zehntausend Euro. Die Kriminalpolizei konnte eine 17-Jährige, die das Geld an der Haustür abholen sollte, bei der Übergabe festnehmen.
Am Dienstag wurde die aus Osteuropa stammende Tatverdächtige auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – einem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl. Der Jugendlichen wird versuchter bandenmäßiger Betrug in Form eines sogenannten Schockanrufs vorgeworfen.
Anrufer täuschen schweren Unfall bei Schockanruf vor
Nach Angaben der Ermittler erhielt die Seniorin am Montag einen Anruf, bei dem ihr mitgeteilt wurde, ihre Stieftochter habe einen Unfall verursacht. Dabei sei die Mutter von zwei Kindern ums Leben gekommen. Um eine Haftstrafe abzuwenden, müsse eine Kaution in Höhe von mehreren zehntausend Euro gezahlt werden.
Die Seniorin sollte das geforderte Geld am Nachmittag an eine Abholerin an ihrer Haustür übergeben. Als die 17-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen erschien und das Geld von der Seniorin entgegennahm, griff die Kriminalpolizei zu und nahm die Jugendliche noch vor Ort fest.
Polizei warnt vor Schockanrufen
Aus aktuellem Anlass weisen die Kriminalpolizei und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erneut auf Betrugsmaschen wie Schockanrufe, den Enkeltrick und Anrufe durch falsche Polizeibeamte hin. Von den Betrügern werden insbesondere ältere Menschen angerufen und unter Druck gesetzt.
Die Ermittler raten dazu, sich am Telefon nicht zu schnellen Entscheidungen drängen zu lassen und bei verdächtigen Anrufen aufzulegen. Auch persönliche und finanzielle Verhältnisse sollten am Telefon nicht mitgeteilt werden.
Wer einen verdächtigen Anruf erhält, sollte den Sachverhalt selbstständig über die bekannte Telefonnummer der jeweiligen Person oder bei einem tatsächlichen Verdacht über die Polizei überprüfen. Bei einem Notfall kann die 110 gewählt werden. Die Polizei weist darauf hin, dass sie nicht unter der Notrufnummer 110 anruft.
Außerdem sollten sich Betroffene mit Familienangehörigen oder anderen Vertrauenspersonen beraten und niemals Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben.
Generalstaatsanwaltschaft mit Eingreifreserve
Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurde im April 2000 gegründet. Sie besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, vier Oberstaatsanwälten und sieben Staatsanwälten und gehört zu den drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.
Die Einheit unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften bei bestimmten Ermittlungsverfahren. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem Verfahren wegen organisierter und bandenmäßiger Steuerstraftaten, schwerer Wirtschaftskriminalität und Organisierter Kriminalität. Hinzu kommen ermittlungsintensive Kapitaldelikte, umfangreichere Sammelverfahren sowie Verfahren mit regional übergreifenden oder internationalen Bezügen.







