StartKreis Groß-Gerau16-Jähriger flüchtet im Audi vor der Polizei Bischofsheim

16-Jähriger flüchtet im Audi vor der Polizei Bischofsheim

Die Flucht führte über die A60, A67 sowie mehrere Bundes- und Landesstraßen und endete auf einem Feldweg

Eine Verkehrskontrolle der Polizei hat am frühen Sonntagmorgen (6. September 2026) eine rund 20-minütige Verfolgungsfahrt ausgelöst. Ein 16-Jähriger wollte sich mit einem Audi einer Kontrolle in der Anschlussstelle Bischofsheim entziehen und fuhr dabei teilweise mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde über die Autobahn. Letztlich kam das Fahrzeug auf einem Feldweg nicht mehr weiter.

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Fahrer gibt bei Kontrollstelle in Bischofsheim Gas

Eine Streife der Polizeiautobahnstation Südhessen kontrollierte am Sonntag, 6. September 2026, im Bereich der Anschlussstelle Bischofsheim mehrere Fahrzeuge. Gegen 0:45 Uhr wollten die Beamten einen Audi mit zwei Insassen anhalten.

Statt der Aufforderung zu folgen, beschleunigte der Fahrer und fuhr auf die A60 in Richtung Rüsselsheim. Die Polizei nahm die Verfolgung auf. Über die A60 und die A67 ging die Fahrt bis zur Anschlussstelle Groß-Gerau weiter.

Anschließend setzte der Fahrer seine Flucht über mehrere Bundes- und Landesstraßen fort. Dabei missachtete er nach Angaben der Polizei mehrere rote Ampeln.

Flucht endet auf einem Feldweg

Als der Audi schließlich in einen Feldweg abbog, fuhr sich das Fahrzeug dort fest. Der Beifahrer stieg aus und flüchtete zu Fuß in einen nahegelegenen Wald.

Der Fahrer konnte hingegen von den Polizeibeamten festgenommen werden. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um einen erst 16 Jahre alten Jugendlichen handelte. Einen Führerschein besaß er nicht.

Nach Angaben der Polizei war das fehlende Fahrerlaubnisrecht auch der Grund für die Flucht. Während der insgesamt rund 20 Minuten dauernden Fahrt wurden auf der Autobahn teilweise Geschwindigkeiten von bis zu 180 Kilometern pro Stunde erreicht.

Strafverfahren gegen Jugendlichen und Anzeige gegen Halter

Der 16-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in einem Strafverfahren verantworten.

Auch gegen den Halter des Audi erstatteten die Polizeibeamten Anzeige.