Wie die Staatsanwaltschaft Mainz und die Kriminalpolizei Worms mitgeteilt hatten, ist den Ermittlern ein Schlag gegen mehrere Drogenhändler aus Worms und Umgebung gelungen.

Seit August 2019 führen die beiden Ermittlungsbehörden mehrere Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppierung aus Worms, welche einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln (insbesondere sog. neue psychoaktive Substanzen „NPS“) betrieb.

Mehr als 50 mutmaßliche Abnehmer identifiziert

Bislang konnten mehr als 50 Personen als mutmaßliche Betäubungsmittelabnehmer identifiziert werden. Die stark abhängig machenden Rauschmittel wurden durch die Gruppierung teilweise im Internet bestellt, aber auch bei verschiedenen Lieferanten im Wormser Umland beschafft.

Im Rahmen einer großangelegten Durchsuchungsaktion wurden mehrere Wohnungen und Gartengrundstücken in Worms nach Beweismitteln durchsucht. Der Hauptbeschuldigte wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz dem Haftrichter in Mainz vorgeführt. Gegen den Hauptbeschuldigten wurde durch den Ermittlungsrichter in Mainz ein Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Neben ca. 700 Gramm „NPS“ sowie 50 Gramm Amphetamin wurden im Rahmen der Durchsuchungen mehrere Schreckschuss- und Luftdruckwaffen sowie Macheten und Messer sichergestellt.

NPS – unberechenbare gesundheitsgefärdende Stoffe

Bei „NPS“ steht für „neue psychoaktive Substanzen“. Hierbei handelt es sich um Trägerstoffen wie Pulver, Tabletten, Kapseln oder Kräutermischungen, welchen synthetische Wirkstoffe wie hochpotente Cannabinoide beigesetzt werden. Vor Inkrafttreten des NPS-Gesetzes Ende des Jahres 2016 waren „NPS“ überwiegend legal zu erwerben, weshalb sie auch verharmlosend als „Legal Highs“ bezeichnet wurden.

Bei „NPS“ gibt es keinerlei Kontrolle der zugesetzten Wirkstoffmengen, was die Rauschmittel zu unberechenbaren gesundheitsgefährlichen Stoffen macht. Zudem werden die Inhaltsstoffe eines Produkts im Laufe der Zeit immer wieder verändert, so dass bei wiederholtem Konsum einer bestimmten Mischung nicht mit der gleichen Wirkung gerechnet werden kann. Verpackt werden die Substanzen in bunten Tütchen als „Potpourri“ oder „Badesalze“, die Legalität und Ungefährlichkeit suggerieren und insbesondere jugendliche Kunden ansprechen sollen.

2018 kam es bereits zu einem Todesfall in Worms

Die Substanzen werden überwiegend geraucht. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Konsum dieser unberechenbaren und hoch gesundheitsgefährdenden Substanzen und appelliert insbesondere an Eltern von Jugendlichen. Bereits im Jahr 2018 kam es in Worms zu einem Todesfall, nachdem ein Konsument „NPS“ in Form einer „Kräutermischung“ geraucht hatte.

Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern bisher, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt daher nun ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe. Wer mit „NPS“ handelt oder diese an andere Personen abgibt, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.