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Einer der bekanntesten Küchenhersteller aus Deutschland hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen „Küchenquelle“ hat einen Antrag zur Sanierung des Unternehmens eingereicht. Kunden, die noch auf ihre neue Küche warten, können Tipps von der Verbraucherzentrale erhalten, einschließlich Informationen über mögliche Zusatzkosten und alternative Vertragsvereinbarungen. Das Ergebnis des Insolvenzverfahren und wie weiter Verfahren wird, ist noch nicht bekannt.

Insolvenzgrund bislang nicht veröffentlicht

Die Ursachen für die Insolvenz von Küchenquelle sind bisher unbekannt. Es wird jedoch vermutet, dass das Unternehmen, genau wie viele andere, mit den Folgen der Inflation und steigenden Energiekosten zu kämpfen hatte. Etwa 300 Arbeitnehmer sind von der Insolvenz von Küchenquelle betroffen. Ihre Zukunft ist derzeit ungewiss. Sobald eine Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Sanierung des Unternehmens vorliegt, soll es für beide, Mitarbeiter und Kunden, Klarheit geben.

Kunden warten seit Wochen auf die Lieferung

Die Insolvenz von der Küchenquelle GmbH hat für viel Unmut gesorgt. Viele Kunden und Kundinnen, die bereits hohe Anzahlungen für ihre Küchen geleistet haben, wurden über Monate hinweg vertröstet, ohne dass ihnen etwas geliefert wurde. Später gab es dann Ankündigungen vom Unternehmen, dass Küchen endlich geliefert werden können, allerdings nur gegen einen Aufpreis von 10 bis 30 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Dies hat bei vielen Kunden für Unzufriedenheit gesorgt.

Der Verbraucherschutz gibt Informationen:

  • Zunächst empfehlen die Experten, auf eine Nachricht des Insolvenzverwalters zu warten, bevor sie sich für einen anderen Hersteller entscheiden und dort eine Küche kaufen.
  • Einige Kunden, die ihre Küche bereits bezahlt haben, haben Angebote erhalten, die Küche gegen einen Aufpreis zu erhalten. Hier rät der Verbraucherschutz, das Angebot gründlich zu prüfen. Es besteht jedoch vermutlich kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bei Insolvenz.
  • Wenn die Kunden das Angebot nicht annehmen, müssen sie abwarten, ob der Kaufvertrag noch erfüllt wird. Im Falle einer Nichterfüllung kann die geleistete Anzahlung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Allerdings besteht in diesem Fall das Risiko, dass keine Küche geliefert wird und auch keine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt, da Privatkunden in diesem Fall ganz am Ende der Reihe stehen.
  • Haben sie das Angebot, für zehn Prozent des Kaufpreises zurücktreten zu können, gibt es zwei Möglichkeiten: Kunden zahlen das Geld und sind schnell aus dem Vertrag raus oder die Kunden warten die Abwicklung durch den Insolvenzverwalter ab – teilt der mit, dass das Küchenstudio den Vertrag nicht mehr erfüllen wird, sind auch die Kunden nicht mehr daran gebunden. Das kann sich allerdings über Jahre ziehen.

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