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Automobil & Zweirad – Die Temperaturen fallen und es kommt immer häufiger zu Bodenfrost. Deshalb ist es nun höchste Zeit für Winterreifen. Eine verbindliche Winterreifenpflicht gibt es zwar nicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Der Gesetzgeber hat diese freie Formulierung mittlerweile auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Eis- oder Reifglätte, Schneematsch, Glatteis oder Schneeglätte Winterreifen montiert haben.


Was macht einen Reifen zum Winterreifen?

Das Profil und die Lauffläche sind so konstruiert, dass die Fahreigenschaften bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee besser als bei Sommerreifen sind. Autofahrer müssen beim Kauf keine weiteren technischen Details kennen.

Es reicht aus, auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Reifen mit der Kennzeichnung M+S genügen nicht mehr in jedem Fall. Diese müssen bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein, um als wintertauglich zu gelten. Bis zum 30. Dezember 2024 hat diese Ausnahmeregelung Bestand.

Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung

Ein Bußgeld und Punkte in Flensburg riskiert, wer die Winterreifen-Regelung missachtet. Trifft die Polizei bei Winterwetter einen Fahrer mit Sommerreifen an, wird ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt fällig. Gefährdet der Autofahrer den Verkehr durch falsche Bereifung, werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Aber auch dem Halter, der eine Fahrt mit falscher Bereifung zulässt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.

Versicherungsschutz nicht gefährden

Konsequenzen beim Versicherungsschutz können bei einem Unfall nicht ausgeschlossen werden. Vor allem wenn Schneematsch bereits mehrere Wochen für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert natürlich immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann der eigene Versicherungsnehmer im Nachhinein mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden, wenn dieser ohne Winterreifen unterwegs war.

Falsche Bereifung kann aber auch beim Unfallopfer zum Problem werden: Lässt sich, beispielsweise durch einen KFZ-Gutachter, nachweisen, dass fehlende Winterausrüstung die Ursache für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg erheblich verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Dies kann sich problematisch bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.

Fazit: Winterliche Straßenverhältnisse und Sommerreifen passen nicht zusammen. Wer das nicht beachtet, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.

Und sollte es doch zu einem Verkehrsunfall kommen, ist es wichtig, einen KFZ-Gutachter, zu beauftragen, der den Unfall und die Schäden genauestens prüft und die Sachlage klären kann. Die KFZ-Gutachter Berlin bieten bei unklarer Schadenslage die kostenlose Serviceleistung einer Beweissicherung an. Dies sollte unbedingt vor einer Reparatur erfolgen.

Höchstgeschwindigkeit

Der Fahrstil sollte immer den Witterungen angepasst werden, um sicher durch den Winter zu kommen. Die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, entspricht nicht immer der Höchstgeschwindigkeit des Autos. Denn Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Der Reifen kann platzen, wenn man schneller fährt als erlaubt, da sich die Karkasse (das tragende Gerüst des Reifens) erhitzt.

Beim Reifenwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen auf einem Zettel am Armaturenbrett vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Und auch die Profiltiefe der Winterreifen ist extrem wichtig. Der Gesetzgeber schreibt mindestens 1,6 Millimeter vor. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Experten aber 4 Millimeter.