Nachrichten Wiesbaden | Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Wiesbaden haben die Landeshauptstadt sowie das Gesundheitsamt die Maßnahmen verschärft. Seit diesem Freitag gelten in Wiesbaden strengere Regeln an Bushaltestellen.


Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

Bis vorläufig zum 21. September gilt daher im Bereich aller Bushaltestellen eine Maskenpflicht. Das gilt besonders dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Die Maske muss in jedem Falle rechtzeitig vor dem Einstieg in den Bus angelegt werden. So sollen ein- und aussteigende Fahrgäste gleichermaßen geschützt werden.

Für Fahrgäste bedeutet das:

  • Wenn nur wenige Personen an der Haltestelle warten, sodass der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann, muss keine Maske getragen werden. Ansonsten gilt die Maskenpflicht.
  • Spätestens dann, wenn sich ein Bus nähert, in den der Fahrgast einsteigen möchte, muss die Maske angelegt werden.
  • In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs gilt die Maskenpflicht dauerhaft. Fahrgäste dürfen die Maske nicht vor ihrem Ausstieg und dem Verlassen des Bushaltestellenbereichs ablegen.

Die Maskenpflicht an Haltestellen gilt nicht für:

  • Kinder unter sechs Jahren
  • Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder medizinischen Behinderung keine Alltagsmaske tragen können
  • Passanten, die den Bereich der Bushaltestelle nur durchqueren