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Nachrichten Wiesbaden | Die Infektionszahlen steigen in Wiesbaden stadtübergreifend an. Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen sind daher zunächst für die nächsten vier Wochen untersagt. Die Allgemeinverfügung wird ab dem kommenden Dienstag in Kraft treten.


Feiern führen schnell zu einem hohen Ausbruchsgeschehen

Besonders in den vergangenen Wochen fiel auf, dass Veranstaltungen und Feiern schnell zu einem hohen Ausbruchsgeschehen führen können. Hygiene- und Abstandsregelungen werden dort oftmals nicht allzu ernst genommen. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine infizierte Person viele weitere ansteckt.

„Wir möchten nicht direkt alle Feierlichkeiten und Zusammenkünfte unterbinden, doch müssen wir den betroffenen Personenkreis deutlich reduzieren“, betonen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Es gibt in Wiesbaden keinen deutlichen Hotspot, viele infizierte Personen bringen die Erkrankung durch Reisen mit nach Wiesbaden. Diese möglicherweise unerkannt infizierten Personen sollten mit möglichst wenig anderen Menschen in Kontakt kommen, daher halten wir die Maßnahme für zielführend“.



Auch Kulturangebote sind betroffen

Bis einschließlich zum 21. September müssen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen  durch das Gesundheitsamt genehmigt werden. Neben Privatfeiern im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum betrifft das auch Kulturangebote wie Theater und Kinos im Sinne von §1 Abs. 2b der CoKoBeV.

Ob die Allgemeinverfügung dann noch einmal verlängert oder verschärft wird, hängt von den gemeldeten Neuinfektionen ab. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie folgen. Darüber wird der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden am 24. August beraten.

Gesundheitsamtsleiterin Dr. Kaschlin Butt dazu

Gesundheitsamtsleiterin Dr. Kaschlin Butt weist ausdrücklich darauf hin, dass Abstands- und Hygieneregeln auch bei kleineren Feiern zu befolgen sind. Auch hier müssen detaillierte Gästelisten geführt werden. „Gerade auch bei einer Feier ist die Rücksichtnahme durch Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln geboten, um insbesondere Menschen, die von einer Infektion schwere gesundheitliche Folgen davon tragen können zu schützen“, so die Amtsleiterin Dr. Kaschlin Butt.

Das Gesundheitsamt verhängt Bußgelder gegenüber Gastgebern und Veranstaltern, wenn ein Ausbruchsgeschehen mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht und gegen die Verordnungen sowie die Hygiene- und Abstandsgebote verstoßen wurde.