Nachrichten Wiesbaden | Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am gestrigen Mittwoch (04.11.2020) erneut getagt. Unter anderem wurde auch eine Maskenpflicht in Grundschulen beschlossen.


Einheitliche Regelung sollte getroffen werden

In den vergangenen Tagen herrschte Unklarheit über die Tragepflicht von Alltagsmasken während des Unterrichts in Grundschulen. Bisher gab es dort keine Maskenpflicht, sondern nur eine dringende Trageempfehlung des Gesundheitsamtes. Das hatte zur Folge, dass jede Schulleiterin und jeder Schulleiter eine Entscheidung für ihre oder seine Grundschule treffen musste. Um in Zukunft eine einheitliche Regelung in Wiesbaden zu haben, hat der Verwaltungsstab ab Montag, 9. November, bis vorerst einschließlich Freitag, 27. November, für alle Grundschulen in Wiesbaden eine Maskenpflicht auch im Unterricht beschlossen. Die Grundschulen werden in einem gesonderten Schreiben über die Details und Hintergründe informiert.

Entscheidung über generelles Schulsportverbot vertagt

Laut Landesverordnungen ist Schulsport in allen Schulen aktuell nur gestattet, sofern ein umfassendes Hygienekonzept vorliegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Um auch hier eine einheitliche Regelung für Wiesbaden zu schaffen, diskutierte der Verwaltungsstab über ein generelles Schulsportverbot in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern.

Es gab in Wiesbaden bereits ein solches Verbot, doch die entsprechende kommunale Allgemeinverfügung ist ausgelaufen. Ausgenommen von dem Verbot war der kontaktfreie Schulsport im Freien. Der Verwaltungsstab wird sich mit dem Thema in seiner nächsten Sitzung am Freitag, 6. November, erneut beschäftigen und dann eventuell einen Beschluss dazu fassen. Das gilt auch für eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen und Flächen wie zum Beispiel der Fußgängerzone oder dem Bahnhofsvorplatz.



Kommunale Allgemeinverfügung zur Kontaktbeschränkung wird aufgehoben

In Wiesbaden gelten für Kontaktbeschränkungen aktuell gleichzeitig Landesverordnungen und kommunale Allgemeinverfügungen. Damit Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller erkennen können, woran sie sich halten müssen, wird die kommunale Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Kontakten zeitnah aufgehoben. Es gelten dann nur noch die Vorgaben aus der Landesverordnung. Laut dieser sind Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind zulässig, wenn Hygiene- und Abstandsregeln sowie weitere Vorgaben aus der Landesverordnung eingehalten werden.

15 Bundeswehrsoldaten unterstützen das Gesundheitsamt

Bereits seit Montag, 2. November, unterstützen 15 Bundeswehrsoldaten das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung, der Indexpersonenbetreuung und am Quarantänetelefon. Sie sind täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr im Einsatz, auch an Wochenenden. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben die Soldatinnen und Soldaten am Mittwoch, 4. November, offiziell in der Landeshauptstadt begrüßt und ihnen ebenso wie den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort für ihren Einsatz gedankt.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter 0611 – 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der 0800 – 5554666 täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15 :00 Uhr beantwortet.