Ginsheim Rathaus
Ginsheim Rathaus

Am Sonntag, 19. Dezember, findet die Stichwahl zum Bürgermeister zwischen Thorsten Siehr (SPD) und Mat­thias Zimmerer (CDU) statt. An dem Sonntag öffnen die Wahllokale, wie gewohnt, zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Die bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung bleibt bis da­hin gültig und muss bei der Wahl zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden.


Briefwahl ist wieder möglich

Wahlberechtigte, die bei der Erstwahl bereits Briefwahl­unterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten in den nächsten Tagen ihre neuen Briefwahlunterlagen automatisch per Post. Dies gilt auch für Bürger, die im Nachhinein wahlberechtigt wurden. Ihnen wer­den von Amts wegen Briefwahlunterlagen zugestellt.

Zusätzlich können Bürger, die bei der Stichwahl verhindert sind, Briefwahlunterlagen anfordern. Dies ist elektronisch, online über die Homepage der Stadt (www.gigu.de) oder per E-Mail (briefwahl@gigu.de), bis einschließlich Mittwoch, 15. Dezember, möglich. Bürger sollten darauf achten, ihre Briefwahlunterlagen unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten frühzeitig abzusenden, damit diese rechtzeitig beim Wahlamt eingehen. Das Wahlamt empfiehlt, die Wahlbriefe in die Briefkästen der Bürgerbüros oder der Rathäuser einzuwerfen oder am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr in den Wahlbüros abzugeben.

Zusätzlich können in den Bürgerbüros bis Freitag, 17. Dezember, 13 Uhr, Briefwahlunterlagen persönlich be­antragt beziehungsweise direkt ausgefüllt und abgegeben werden.

Die Bürgerbüros haben für die Briefwahl zu folgenden Zeiten geöffnet:

Bürgerbüro Ginsheim:

  • dienstags von 8:00 bis 12:30 Uhr
  • donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag (17. Dezember 2021) von 8:00 bis 13:00 Uhr

Bürgerbüro Gustavsburg:

  • montags von 8:00 bis 12:30 Uhr
  • mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr (am 17. Dezember von 8 bis 13 Uhr)

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen sogar noch am Tag der Stichwahl bis 15 Uhr in den Wahlbüros der Bürgerhäuser beantragt werden, auch durch bevollmächtigte Personen. Hierfür muss jeweils eine Vollmacht der wahlberechtigten Person vorgelegt werden. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Bürgerbüros telefonisch unter 06144 – 20211 zur Verfügung.