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Trotz rückläufiger Infektionszahlen und Aufhebung der Maskenpflicht im Innenstadtbereich schreibt die 23. Corona-Bekämpfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht auf Wochenmärkten vor.

Weiterhin Maskenpflicht auf den Märkten

Auf den gesamten Flächen des räumlich entzerrten Hauptmarktes und der Stadtteil-Märkte, welche als öffentliche Einrichtung gelten, besteht daher weiterhin die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Maske oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen wird. Wer die Marktfläche ohne konkrete Kaufabsicht überquert oder sich dort aufhält, ist somit verpflichtet, eine solche Maske zu tragen.

Appell von Ordnungsdezernentin Manuela Matz

Ordnungsdezernentin Manuela Matz appelliert an die Bürger, die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten und die erweiterte Maskenpflicht auf den Wochenmärkten konsequent umzusetzen. „Gerade in beengten Situationen und im Gedränge ist es wichtig, weiter vorsichtig und umsichtig zu sein. Mit dem Tragen der Maske auf dem Wochenmarkt schützen Sie sich selbst, die Beschicker:innen und andere Kund:innen.“