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Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz zwischendurch in der aktuellen Woche noch einmal angestiegen ist: Sie lag seit dem 23. Mai – dem Verlassen der Bundesnotbremse im Kreis Groß-Gerau an Pfingstsonntag – ohne Unterbrechung unter dem Wert von 100, sodass nach 14 Tagen der Übergang von Lockerungsstufe 1 in Stufe 2 der Landesregelung bevorsteht.

Landrat Thomas Will dazu

„Es ist angesichts des Feiertags und des bevorstehenden Wochenendes davon auszugehen, dass auch der Kreis Groß-Gerau nun – und zwar am Sonntag (6. Juni 2021) – den nächsten Schritt hin zu mehr Freiheiten macht“, sagt Landrat Thomas Will. „Das freut mich. Gleichzeitig möchte ich jedoch darum bitten, dass alle weiterhin vorsichtig sind, damit wir den jetzt erreichten Erfolg nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.“ Dem schließt sich Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer an. „Denn dass die Inzidenz nicht nur eine Richtung kennt, haben die vergangenen Tage gezeigt. Abstands- und Hygieneregeln gelten nicht nur deshalb auf jeden Fall weiter.“

Diese Regelungen gelten ab Sonntag

Stufe 2 bedeutet konkret für Kontakte, dass sich zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder zehn Personen unabhängig vom Hausstand treffen dürfen. Hinzukommen können Kinder unter 14 sowie Geimpfte und Genesene. Im Freizeit- und Amateursport gilt zum Beispiel, dass Schwimmbäder geöffnet werden können und auch Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben generell zugelassen ist.

Zu Veranstaltungen – größeren Zusammenkünften, Kulturangeboten – im Außenbereich können maximal 200 (ungeimpfte) Teilnehmer kommen, innen sind es maximal 100. Ein tagesaktueller Test ist innen vorgeschrieben, für den Außenbereich nur noch eine Empfehlung. Es gelten strenge Abstands- und Hygienevorgaben, die Kontaktdatenerfassung ist vorgegeben. Das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl gestatten, wenn gewährleistet ist, dass die übrigen Voraussetzungen kontinuierlich überwacht werden. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen unter den bekannten Regeln öffnen.

Regelungen für Einzelhandel und Gastronomie

Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen – mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Aktuelle Coronatests werden empfohlen. Für die Gastronomie gilt: Drinnen kann mit Auflagen (aktueller Coronatest, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten) geöffnet werden. Für die Außengastronomie gelten weiterhin Abstand, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung. Ein aktueller Test wird empfohlen.

In den Schulen haben alle Jahrgangsstufen Präsenzunterricht, die Testpflicht zweimal pro Woche bleibt. Kitas sind im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geöffnet.